Agentur kontert Kritik wegen Vermittlung von Schlecker-Mitarbeitern

Hamburg/Nürnberg (dpa) - Die Bundesagentur für Arbeit wehrt sich gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Weitervermittlung von arbeitslosen Beschäftigten der früheren Drogeriekette Schlecker. Niedrige Löhne im Handel nehme man nicht „distanzlos hin“.

Aber: „Die Vermittler können sich die gutbezahlten Jobs auch nicht backen“, sagte der Arbeitsmarktexperte Martin Dietz vom Nürnberger Forschungsinstitut IAB dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Dem Magazin zufolge wirft die Gewerkschaft Verdi der Bundesagentur vor, „skandalöses Lohndumping im Einzelhandel“ zu unterstützen.

Der Wunsch nach nur geringen Abstrichen beim Gehalt hat nämlich nach Einschätzung von Arbeitsagenturen die Vermittlung arbeitslos gewordener Schlecker-Mitarbeiter erheblich erschwert, wie aus einer bereits Mitte April präsentierten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht.

Die früheren Schlecker-Mitarbeiter hätten sich auf gesetzliche Regelungen berufen, die Betroffenen zumindest in den ersten Monaten die Ablehnung unzumutbarer Stellen erlaubt, so die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit sind Abschläge beim Lohn von maximal 20 Prozent zumutbar; in den folgenden drei Monaten gelten Jobs mit Lohnabschlägen von bis zu 30 Prozent als akzeptabel. Danach können Arbeitslose eine Stelle nur noch ablehnen, wenn der Lohn niedriger ist als das Arbeitslosengeld. Job-Vermittlern seien dadurch im Fall früherer Schlecker-Beschäftigter häufig die Hände gebunden gewesen.

Wegen der Schlecker-Insolvenz hatten im vergangenen Jahr insgesamt 27 000 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verloren. 23 300 von ihnen hatten sich danach arbeitslos gemeldet. Inzwischen habe rund die Hälfte der Schlecker-Arbeitslosen wieder eine neue Stelle gefunden oder sich selbstständig gemacht.