Anleger der insolventen Maple Bank werden entschädigt
Frankfurt/Main (dpa) - Anleger der von der Finanzaufsicht geschlossenen und insolventen Maple Bank können auf Rückzahlung ihrer Einlagen hoffen.
Die Finanzaufsicht Bafin hat den Entschädigungsfall festgestellt und gleichzeitig ein Insolvenzverfahren über das Frankfurter Institut beantragt. Das Amtsgericht Frankfurt hat bereits das Verfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt, wie die Bafin am Freitag mitteilte.
Die Maple Bank GmbH mit kanadischen Wurzeln war von der Bafin bereits am vergangenen Wochenende für den Geschäftsverkehr geschlossen worden, weil ihr wegen einer notwendigen Steuerrückstellung die Überschuldung drohte. Die Bank bestätigte, dass die Rückstellung in Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Aktiengeschäften aus den Jahren 2006 bis 2010 steht.
Elf ihrer früheren Angestellten stehen im Verdacht, bis zu 450 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Die Ermittlungen gegen die Bankangestellten dauern an, während die National Bank of Canada als Minderheiten-Eignerin ihre deutsche Beteiligung bereits komplett abgeschrieben hat.
Die Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bafin ist zwingende Voraussetzung, dass Anleger Geld aus der gesetzlichen Einlagensicherung erhalten können. Sie prüft von sich aus die Ansprüche und befriedigt sie bis zu 100 000 Euro, in Ausnahmefällen sogar bis 500 000 Euro. Für darüber hinausgehende Ansprüche ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken zuständig, dem die Maple Bank angehörte. Der Fonds bezifferte die Kundeneinlagen auf maximal 2,6 Milliarden Euro und kündigte Entschädigungen in der gesetzlichen Frist von 20 Arbeitstagen an.
Als Insolvenzverwalter wurde der bekannte Frankfurter Wirtschaftsanwalt Michael Frege bestellt, der bereits große Insolvenzverfahren wie der deutschen Tochter der Lehman-Bank und des Versandhändlers Neckermann betreut hat. Entsprechende Informationen der „Wirtschaftswoche“ bestätigte seine Kanzlei CMS Hasche Sigle.
Bei den umstrittenen Steuerdeals werden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer ließen sich die Beteiligten mehrfach ausstellen - obwohl diese nur einmal gezahlt wurde. Das Bundesfinanzministerium hat dieses Steuerschlupfloch 2012 nach Milliardenausfällen geschlossen und pocht darauf, dass die Deals bereits zuvor illegal gewesen seien.