Augenmittelstreit: Novartis muss Antrag ändern
Hamburg (dpa) - Der juristische Streit zwischen den Pharmaunternehmen Novartis und Aposan um das Umfüllen eines Arzneimittels in kleinere Dosen geht dreht weitere Runde. Das Hamburger Landgericht wies am Dienstag in einem Beschluss den Antrag von Novartis zurück, mit dem der Schweizer Konzern dem Unternehmen Aposan das Umfüllen eines von Novartis hergestellen Augenheilmittels untersagen will.
Novartis müsse den Antrag umstellen und neu einreichen. Das Begehren des Schweizer Konzerns berücksichtige nicht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom April, hieß es zur Begründung vom Gericht. Demnach ist die Geschäftspraxis ohne neue EU-Entscheidung zulässig, sofern das Präparat beim Umfüllen nicht verändert wird und dies nur in Einzelfällen auf Rezept geschieht. Die Unterlassungsanträge von Novartis seien daher unzulässig, da sie ein Totalverbot der Portionierung forderten.
Clemens Künzer, Gründer des Mutterunternehmens Aposan mit einem Jahresumsatz von rund zwölf Millionen Euro, sagte zu der Entscheidung: „Es ist ein wichtiger Etappensieg, ein Totalverbot ist damit vom Tisch“. In einer Stellungnahme betonte Novartis, das Hamburger Gericht habe kein Urteil gefällt. Dem Konzern sei vielmehr die Möglichkeit gegeben worden, sich zu einzelnen Aspekten zu äußern, teilte Sprecherin Anja von Treskow mit.
Das Kölner Aposan-Tochterunternehmen Apozyt portioniert eine größere Dosis des Augenmittels Lucentis gegen altersbedingte Netzhautablösung in kleinere und billigere Fertigspritzen um, ohne aber die Zusammensetzung umzustellen.
Nach dem Beschluss des Landgerichts müsse Novartis den Antrag nun umstellen und in einer neuen Fassung bis zum 23. September einreichen, sagte der Vorsitzende Richter, Wolfgang Steinmetz. Der Prozess wird am 8. Oktober fortgesetzt. Ein Urteil darüber, ob das „Auseinzeln“ rechtens ist, gilt für ähnliche Fälle als wegweisend.
Novartis mit einem jährlichen Umsatz von 60 Milliarden Dollar (ca. 44,85 Mrd. Euro) und etwa 131 000 Mitarbeitern vertritt die Auffassung, dass für das sogenannte „Auseinzeln“ eine europäische Arzneimittelzulassung nötig ist. Durch das Umfüllen könne sich das Medikament verunreinigen oder seine Wirksamkeit verringern.