Banken brauchen ein „Testament“
EU-Finanzminister legen Regeln für bankrotte Geldinstitute fest. Drei Eckpfeiler sollen Eurozone schützen.
Luxemburg. Als die belgisch-französische Großbank Dexia, belastet mit fast 100 Milliarden fauler Papiere, im Oktober 2011 in die Knie ging, brach Panik aus. Retten oder abschmieren lassen? Wer muss haften?
All das musste schnell entschieden werden und geriet entsprechend chaotisch. Dexia, schließlich unter hohen Milliarden-Verlusten zerschlagen, wurde zum Unruheherd für das Bankensystem der gesamten EU.
„Nie wieder Dexia!“ ist die Devise der Bemühungen um eine widerstandsfähige Finanzarchitektur in der Europäischen Union: Nie wieder sollen Banken, und seien sie noch so groß, die Finanzen ganzer Staaten in Schieflage bringen können.
Über den entscheidenden Baustein der geplanten „Bankenunion“ berieten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine EU-Kollegen am Freitag in Luxemburg: Es geht um einheitliche Spielregeln zum Umgang mit trudelnden Banken von „systemischer Bedeutung“, bis hin zur Abwicklung.
Im Zentrum steht ein „goldenes Dreieck“ aus Sicherheitsvorkehrungen. Maßnahmen, die das Schlimmste verhindern sollen: durch eine solidere Kapitalausstattung und durch genaue Vorsorgeplanung für den Fall, dass das Institut in der bestehenden Form nicht zu retten ist.
Die Bank muss dafür die Daten und das Konzept in Form eines „Testaments“ vorrätig halten. Beim Vollzug würde dann die jeweilige nationale Abwicklungsbehörde das Kommando weitgehend übernehmen.
Die EU-Finanzminister wollen unter dieser Devise ein erneutes Chaos durch eine Bankenpleite verhindern.
Das zweite Element legt eine verbindliche Reihenfolge der verschiedenen Gruppen fest, die von einer Pleite in Mitleidenschaft gezogen sind und zur Schadensbegrenzung bluten müssen: Als erste sind beim sogenannten „Bail-In“ die Aktionäre dran, dann die Besitzer riskanterer, höher verzinster Anlagen und Großanleger, dann Privatpersonen und Mittelständler. Sparguthaben bis 100 000 Euro bleiben in jedem Fall verschont. Jede Bank muss dafür sorgen, dass sie Einlagen hat, auf die beim „Bail-In“ dann auch tatsächlich zurückgegriffen werden kann.
Als dritte und letzte Sicherheit soll schließlich durch Beiträge der Institute selbst ein nationaler Abwicklungsfonds aufgebaut werden, damit der Steuerzahler in keinem Fall für die Verluste geradestehen muss. Einen derartigen Nottopf haben viele Staaten der Europäischen Union allerdings noch nicht errichtet.
In Deutschland existiert er seit dem Restrukturierungsgesetz aus dem Jahr 2011 und ist nach zwei Jahren Einzahlungen momentan mit rund 1,6 Milliarden Euro gefüllt.