Berlin setzt weiter auf Milliarden aus Bankenabgabe
Berlin (dpa) - Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzt trotz äußerst spärlicher Einnahmen im ersten Jahr weiter auf die erhofften Milliardenzuflüsse aus der Bankenabgabe.
Es handle sich bei der geringen Einzahlung in diesem Jahr um einen Einmaleffekt bei der Deutschen Bank, der in den kommenden Jahren ausgeglichen werde, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin.
Daraus könnten keine Schlussfolgerungen für die gesamte Branche und alle Einnahmen abgeleitet werden: „Insgesamt erwarten wir (..) ein stabiles Aufkommen.“ Es werde weiter vom bisher angestrebten Volumen ausgegangen, aber zeitlich gestreckt. Gesetzesänderungen sind bisher kein Thema. Die SPD pocht auf schärfere Regeln.
Mit der Bankenabgabe aller deutschen Kreditinstitute soll in den nächsten Jahren langfristig ein Krisenfonds aufgebaut werden. Das neue Auffangnetz zur Vorsorge gegen künftige Schieflagen soll am Ende etwa 70 Milliarden Euro umfassen. Den Großteil der 2011 erstmals fälligen Zwangsabgabe von jährlich etwa einer Milliarde Euro dürften Privatbanken schultern, allen voran der Branchenprimus Deutsche Bank.
Das größte deutsche Geldhaus zahlt zu Beginn mit etwa 70 Millionen Euro aber kaum in den Krisenfonds - weit weniger als die eigentlich erhofften 500 Millionen Euro. Grund für die Mini-Einzahlung der Deutschen Bank ist die per Gesetz festgelegte Zumutbarkeitsgrenze, wonach maximal 15 Prozent eines Jahresgewinns an den Notfonds abgeführt werden sollen. Basis dafür aber sind nicht internationale Bilanzierungsstandards (IFRS), sondern das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB). Dieses erfordert eine weit vorsichtigere Bilanzierung.
Die deutschen Institute sollen nicht zu sehr belastet werden bei der Bildung der erforderlichen Kapitalreserven. In der Abrechnung für 2010 mussten sie nach dem „Bilanzrechtmodernisierungsgesetz“ für Risiken mehr Geld zurücklegen. Es bestand ein Wahlrecht. Die Deutsche Bank konnte mit solchen Rückstellungen ihr HGB-Ergebnis für 2010 kräftig drücken. Ob auch andere Geldhäuser von dem Wahlrecht Gebrauch machen, sei offen, sagte der Ministeriumssprecher.
Aber auch von anderen Kreditinstituten dürfte in diesem Jahr nur wenig Geld in den Notfonds fließen. Das Gesetz sieht allerdings neben der Zumutbarkeitsgrenze und einer Mindestabgabe ertragsschwacher Geldhäuser auch eine Nachzahlungspflicht vor. Damit sollen Ertragsschwankungen ausgeglichen und Banken auch für schwach gelaufene Jahre zur Kasse gebeten werden.
Details zur Bankenabgabe wie Zumutbarkeitsgrenze, Mindestabgabe und Nachzahlungspflicht wurden kürzlich vom Bundestag verabschiedet. Die Verordnung muss Ende Mai noch durch den Bundesrat. Die SPD verlangt eine höhere Zumutbarkeitsgrenze. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß forderte Schäuble auf, dringend auf die Länder zuzugehen, um über den Bundesrat geeignete Verschärfungen zu erwirken, „wenn er sich nicht dem Vorwurf des Großbankenlobbyismus aussetzen will“.
Hessen als wichtiger Bankenstandort dringt auf Korrekturen. Zu den Änderungsanträgen zählt der Vorschlag, die Zumutbarkeitsgrenze anhand des Durchschnittsergebnisses der vergangenen fünf Jahre zu bemessen und auf eine Nacherhebung zu verzichten. Das Beitragsaufkommen erreiche so eine stabile Höhe, „die der Nacherhebungsregelung mittel- bis langfristig ebenbürtig ist“, heißt es. Ein großer Vorteil sei die starke Vereinfachung, die ein Wegfall der Nacherhebung mit sich bringe.