Wie die höchsten deutschen Zivilrichter an diesem Donnerstag mitteilten, haben sie das Verfahren ausgesetzt. Die Zeitschrift „Öko-Test“ hat die Versandhändler Otto und Baur wegen unlauterer Werbung verklagt (Az: I ZR 173/16 und 174/16). In beiden Fällen wurde mit einem „Öko-Test“-Label geworben, obwohl die abgebildete Ware nicht getestet wurde.
Auch wenn die Produkte nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften abwichen, sah „Öko-Test“ sein Markenrecht verletzt.