Börsenbrief-Autor Markus Frick räumt Fehler ein
Berlin (dpa) - Der frühere TV-Börsenexperte Markus Frick hat zum Auftakt seines Prozesses um manipulierte Aktien-Tipps Fehler eingeräumt, kriminelle Energie aber abgestritten. Er sehe sich selber als Opfer, sagte der Angeklagte am Donnerstag im Landgericht Berlin.
Frick ist neben seiner inzwischen beendeten Fernseh-Karriere auch als Herausgeber von Börseninformationsdiensten und als Autor bekannt. „Dass die Anleger durch mich Nachteile erlitten haben können, belastet mich sehr“, verlas Frick eine Erklärung. Der gelernte Bäcker betonte, er habe von der Minderwertigkeit der vorgestellten Aktien nichts gewusst.
Zwei Herren aus den USA, die er als seriöse Geschäftspartner gekannt habe, hätten ihn mit positiven Nachrichten über die Unternehmen „instrumentalisiert“, sagte der Selfmademan in Sachen Börse. Damit bestritt er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die in ihm einen Hochstapler sieht, der sich skrupellos am Verlust zahlreicher Kleinanleger bereichert haben soll. Frick entrüstete sich: „Ich habe zu keiner Zeit bewusst wertlose Aktien empfohlen.“
Er verwies auf eine Zahlung von 4,6 Millionen Euro an 870 Anleger, mit der er bereits Verantwortung übernommen habe. Die Summe resultiert aus einem Vergleich bei einem früheren Zivilprozess.
In dem nun gestarteten Prozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wirft die Anklage dem 38-Jährigen strafbare Manipulationen am Aktienmarkt vor. So sollen rund 20 000 Kleinanleger nach Tipps von Frick 760 Millionen Euro für wertlose „Pennystocks“ ausgegeben haben. Viele von ihnen erlitten Totalverluste.
Die 335 Seiten dicke Anklageschrift bezichtigt Frick außerdem des sogenannten „Scalpings“, auf Deutsch etwa „Skalpieren“, „Das Fell über die Ohren ziehen“. Der mutmaßliche Ablauf: Zwischen September 2005 und Juni 2007 soll der Manager Wertpapiere empfohlen haben, die er auch selber über eine Treuhandgesellschaft besaß. Die nach seinen Tipps boomenden Kurse soll Frick dann im großen Stil für den Verkauf der eigenen Aktien genutzt haben, bevor die Kurse wieder abstürzten.
Der Angeklagte sieht das anders. „Der Vorwurf trifft so allgemein nicht zu“, erklärte er. Bei seinen Empfehlungen habe er auf Aktien in seinem persönlichen Depot verwiesen. Bei den Papieren, die für ihn verwaltet worden seien, habe er hingegen Hinweise auf diese Kapitalanlage nicht für erforderlich gehalten. „Diese Papiere waren eigenständig und mir nicht zuzurechnen“, sagte Frick aus.
Die Staatsanwaltschaft lässt das nicht gelten. Für sie ist in dieser Konstellation aus Tipps und Eigeninteresse auch der über eine Gesellschaft abgewickelte Verkauf von Fricks Aktien strafbar. „Auch wenn Frick keine Kenntnis vom Verkauf hatte, es reicht, wenn er profitiert“, erläuterte Ankläger Tarvo Hovi seine Einschätzung.
Frick selbst, der nach eigener Darstellung schon im Alter von 14 Jahren seine erste Aktie kaufte, schloss seine Erklärung mit dem Satz: „Wenn ich mich falsch verhalten habe und dies strafbar sein soll, übernehme ich die Verantwortung“.
Rund um die Welt der Börse sorgen schwarze Schafe immer wieder mit Aktienempfehlungen für Aufruhr, die nur ihre eigene Tasche füllen und geprellten Anlegern hohe Verluste bescheren. Auch Journalisten waren für diese Machenschaften jüngst in Verruf geraten. Eine Regelung für mehr Transparenz im Portfolio von Experten aus der Branche oder sogar für ein striktes Kaufverbot hat aber keine Mehrheit.