Brüssel droht Berlin wegen Konzernstruktur der Deutschen Bahn

Brüssel/Berlin (dpa) - Im Streit um die Deutschen Bahn erhöht Brüssel den Druck: Die EU-Kommission fordert von der Bundesregierung, Missstände in der Konzernstruktur abzustellen, und droht Berlin mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof.

Aus Sicht des Wettbewerbskommissars Siim Kallas ist bei dem Staatskonzern nicht sichergestellt, dass Steuergeld, das in das Netz und in den Regionalverkehr fließt, auch dort bleibt.

Es sei möglich, dass die Bahn andere Geschäfte etwa im Ausland damit unerlaubterweise quersubventioniere. Das gelte auch für Gebühren, die Konkurrenten der Bahn überweisen, um auf ihrem Netz fahren zu dürfen. Die Bundesregierung wies den Vorwurf am Donnerstag umgehend zurück.

„Die Kommission begrüßt es, wenn europäische Eisenbahnunternehmen Verkehrsdienste in anderen Mitgliedsstaaten anbieten“, teilte Kallas am Donnerstag mit. „Jedoch muss dies erkennbar ohne die Verwendung von Geldern geschehen, die von den Mitgliedsstaaten für Investitionen in dei Bahninfrastruktur bereit gestellt wurden.“

Die EU-Kommission sieht in der Buchführung der Deutschen Bahn einen möglichen Rechtsverstoß. Es flössen etwa Einkünfte der Tochtergesellschaft für den Betrieb des Schienennetzes (DB Netz) an die übergeordnete Holding - und von dort zum Beispiel in den Passagierverkehr.

Diese Gewinne sind nach Ansicht der EU-Kommission nur möglich, weil die Deutsche Bahn für den Unterhalt des Schienennetzes Staatsgelder und Nutzungsgebühren konkurrierender Bahnunternehmen erhält. Die Bahn würde sich demnach mit diesen Geldern einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen.

„Die Bundesregierung hält die Auffassung der Europäischen Kommission für rechtlich unzutreffend“, teilte das Verkehrsministerium mit und kündigte die geforderte Stellungnahme an. Die Bahn wollte sich nicht zu dem Vorwurf aus Brüssel äußern. Das Unternehmen hatte zuletzt im Mai versucht, die Kritik zu entkräften.

Im aktuellen Wettbewerbsbericht des deutschen Marktführers heißt es, die Konzerntöchter führten zwar tatsächlich ihre Gewinne an die Holding ab. Dies sei aber keine Einbahnstraße.

Abgesehen von fünf Jahren mit Gewinn habe der Konzern Verluste der Netztochter ausgleichen müssen. Die Rekordgewinne beruhten zudem nicht darauf, dass die Bahn Konkurrenten auf ihren Gleisen zu hohe Gebühren berechne, sondern auf höherer Produktivität und Auslastung. Die Zweckentfremdung öffentlicher Mittel sei ausgeschlossen.

Kallas fordert seit längerem, der Bahn das Netz abzunehmen und dafür ein eigenes Unternehmen zu gründen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Februar die deutsche Konstruktion mit Infrastruktur und Bahngeschäft innerhalb einer Holding bestätigt.

Unterdessen machte die Kommission auch Druck auf Frankreich und England. Aus Sicht Brüssels zahlen Englandreisende für die Zugfahrt unter dem Ärmelkanal unnötig viel Geld.

Zudem sei der Kanaltunnel nicht genügend ausgelastet. Diese Missstände müssten abgetellt werden. Es droht ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Am Ende könnten auch Strafgelder fällig werden.

Erst am Dienstag hatte die EU-Kommission bei Razzien in mehreren Ländern die Büros von Bahnspeditionen durchsucht - darunter auch
der deutschen DB Schenker Logistics. Es gebe den Verdacht, dass diese Firmen gegen EU-Recht verstoßen haben, etwa durch Preisabsprachen oder die Aufteilung des Marktes. Laut Kommission sind die Durchsuchungen ein erster Schritt und sagen noch nichts über die tatsächliche Schuld der Unternehmen aus.