Das Geld soll die Mehrkosten für den Bau des neuen Flughafens Berlin Brandenburg abdecken. Da der Betreiber dies nicht aus eigenen Mitteln finanzieren könne, müssten die öffentlichen Gesellschafter das Kapital der Gesellschaft in derselben Höhe aufstocken, schrieb die EU-Kommission.
Die Unterstützung entspreche den EU-Regeln, weil die Kapitalgeber unter denselben Bedingungen wie ein privater Investor und marktwirtschaftlich handelten, begründeten die obersten Wettbewerbshüter ihre Entscheidung. Ende November hatten die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Berlin und Brandenburg ihre Pläne in Brüssel zur Genehmigung angemeldet.