Brüssel weist Diesel-Steuer-Spekulationen zurück

Brüssel/Berlin (dpa) - Die EU-Kommission hat Spekulationen zurückgewiesen, wonach ihre geplante Reform der Sprit-Steuersätze Dieselkraftstoff in Deutschland verteuern wird. „Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass der Vorschlag dazu führen könnte, dass der Diesel-Preis in Deutschland steigt“.

Das sagte ein Sprecher von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta am Montag in Brüssel. Deutsche Politiker hatten auf breiter Front mobil gemacht gegen die Pläne der EU. Am Montag habe auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im CDU-Präsidium deutlich gemacht, dass Deutschland auf EU-Ebene Widerstand leisten werde, berichteten Sitzungsteilnehmer.

Den Angaben zufolge wandte sich auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) gegen das Vorhaben aus Brüssel. Eine einseitige Belastung der Autofahrer müsse verhindert werden. „Wir müssen in Europa alles tun, um den Euro zu stabilisieren“, betonte Kauder. „Die EU-Kommission sollte angesichts dieser Aufgabe endlich aufhören, sich mit Nebensächlichkeiten wie einer höheren Dieselbesteuerung zu beschäftigen.“ Am Wochenende hatten sich bereits Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und die SPD gegen die EU-Pläne gewandt.

Der EU-Sprecher versicherte hingegen, der (EU-Mindeststeuer)-Satz werde niedriger sein als der Steuersatz, der derzeit in Deutschland angewendet werde. Außerdem werde es lange Übergangszeiten geben, die es Industrie und Verbrauchern erlaubten, sich auf die Neuerungen einzustellen.

Kommissar Semeta will am Mittwoch einen Vorschlag zur Reform des knapp zehn Jahre alten EU-Energiesteuergesetzes machen. Dabei sollen der Ausstoß des Treibhausgases CO2 und der Energiegehalt von Kraft- und Heizstoffen berücksichtigt werden.

Die Kommission kann und darf keine Anhebung der Steuersätze in den Mitgliedstaaten vorschlagen, sondern der EU-weiten Mindestsätze. Laut Kommission betragt der EU-Mindestsatz für Diesel derzeit 33 Eurocent je Liter. In Deutschland läge der aktuelle Steuersatz 47 Eurocent je Liter.

„Der künftige (EU-Mindest-)Satz wird näher am derzeitigem Satz liegen als an dem, der in Deutschland erhoben wird“, sagte der Sprecher. Eine Zahl nannte er nicht. Der Vorschlag der Kommission muss im Gesetzgebungsverfahren einstimmig von den EU-Finanzministern gebilligt werden. Falls ein Land - beispielsweise Deutschland - sein Veto einlegt, kommt das Gesetz nicht zustande oder muss geändert werden.