Bund-Länder-Kompromiss zur Bankenabgabe

Berlin (dpa) - Bund und Länder haben ihren Streit über die Bankenabgabe zum Aufbau eines Krisenfonds für die deutsche Kreditwirtschaft beigelegt. Nach erneuten Änderungen billigte der Bundesrat am Freitag in Berlin die Verordnung, die Details regelt.

Nach dem Kompromiss könnte die Bankenabgabe für private Geschäftsbanken nochmals teurer werden als zuletzt erwartet. Zugleich werden dank eines Freibetrags vor allem kleinere Institute verschont. Die Privatbanken wollen die Auswirkungen prüfen. Sie mahnen zugleich EU-weite Regeln an. Die Genossenschaftsbanken begrüßten die Lösung.

Mit der Bankenabgabe soll langfristig ein Krisenfonds aufgebaut werden. Das neue Auffangnetz zur Vorsorge gegen künftige Schieflagen soll am Ende etwa 70 Milliarden Euro umfassen. Finanzielle Schieflagen sollen nicht mehr die Steuerzahler tragen.

Den Großteil der 2011 erstmals fälligen Abgabe von jährlich etwa einer Milliarde Euro in normalen Ertragsjahren dürften die Privatbanken schultern, allen voran die Deutsche Bank. Die Höhe der Abgabe orientiert sich an Größe, Risiko und Vernetzung der Bank.

Auf Druck der Länder wurde die Zumutbarkeitsgrenze für die Abgabe nochmals angehoben - auf nunmehr 20 Prozent des abzuführenden Jahresergebnisses. Ursprünglich hatte der Bund 15 Prozent beschlossen. Damit reagieren die Länder auf die anfangs eher spärlichen Zahlungen etwa des Branchenprimus' Deutsche Bank.

Zugleich soll die Bagatellgrenze statt 500 Millionen Euro nur noch 300 Millionen Euro der beitragspflichtigen Passiva betragen. Davon profitieren letztlich alle Institute. Viele Volks- und Raiffeisenbanken sowie kleinere Sparkassen werden dann verschont. Förderbanken werden komplett ausgenommen.

Es soll weiter eine befristete Nacherhebungspflicht gelten, nach der ausgefallene Beträge in späteren Jahren nachgezahlt werden müssen. Sie soll aber erst von 2020 an für fünf Jahre gelten, zwischen 2011 und 2019 soll die Abgabe nur in den folgenden zwei Beitragsjahren nacherhoben werden.

Banken sollen auch dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie Verluste schreiben. In einem Jahr ohne Überschuss ist dem Vernehmen nach weiterhin ein Mindestbeitrag von fünf Prozent der Abgabe fällig. Der Rest wird in den Folgejahren nachgezahlt.

Der Bund hatte zuvor verfassungsrechtliche Bedenken gegen Vorgaben der Länder zur Zwangsabgabe der deutschen Kreditwirtschaft geltend gemacht. Auch aus den Ländern kamen Warnungen. Der rheinland- pfälzische Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) sprach von einer sachgerechten Lösung, die das Finanzsystem stabiler mache.

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) nannte die Details zur Bankenabgabe „eine alles in allem gerechte und auch sachgerechte Ausgestaltung“. Verfassungsrechtliche Risiken seien reduziert worden. Unselbstständige Förderbanken würden zudem mit den beitragsbefreiten Förderbanken gleichgestellt.

Beim Bundesverband deutsche Banken hieß es, der Kompromiss müsse genau angesehen werden. Ob er eine - auch verfassungsrechtlich - ausgewogene Lösung darstellt, sei dabei stark von der individuellen Lage des jeweiligen Institutes abhängig, sagte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Er erinnerte daran, dass es sich um einen deutschen Sonderweg handele. Die Bundesregierung müsse nun auf europäischer Ebene für gleiche Bedingungen sorgen.

Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßte die Lösung. Der Freibetrag von 300 Millionen Euro wirke sich auf alle Kreditinstitute aus. Er schaffe die Grundlage für eine risikoorientiertere Erhebung der Bankenabgabe und stärke damit ihre Lenkungsfunktion, sagte BVR-Präsident Uwe Fröhlich.

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