Bundesfinanzhof: Atomsteuer muss gezahlt werden

München/Düsseldorf. Die Atomkraftwerksbetreiber kommen um die Bezahlung der Brennelemente-Steuer zumindest vorerst nicht herum. Der Bundesfinanzhof betonte, über eine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die Brennelemente-Steuer müsse das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Die Steuer wird fällig, wenn neue Brennelemente in ein Atomkraftwerk gebracht werden. Wegen der Stilllegung von acht Atomkraftwerken sinkt das Aufkommen auf 1,3 Milliarden statt der ursprünglich 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Die Kraftwerksbetreiber sehen die Steuer angesichts der Rücknahme der Laufzeitverlängerung als rechtswidrig an. Nun müssen sie aber dennoch zunächst einmal zahlen.

Johannes Teyssen gab sich gestern in Düsseldorf aber zuversichtlich, dass man das Geld am Ende nach einem Prozessgewinn erstattet bekommen werde, zuzüglich sechs Prozent Zinsen — eine Rendite, die sonst nicht so leicht zu erreichen sei. PK