Bundesgerichtshof: Schwarzarbeiter haftet nicht

Wer Handwerker ohne Rechnung beschäftigt, der kann anschließend nicht reklamieren, sagt der Bundesgerichtshof.

Karlsruhe. Der Handwerker schien günstig zu sein — und man kannte sich. Also beauftragte die Hausbesitzerin den Nachbarn, die Hausauffahrt zu pflastern. Die 1800 Euro dafür bekam er bar auf die Hand — ohne Rechnung oder Umsatzsteuer. Doch das böse Erwachen kam, als die Auffahrt sackte. Sie war im wahrsten Sinne des Wortes auf zu viel Sand gebaut, stellten die Gerichte fest.

Bei Schwarzarbeit hat man jedoch keinen Anspruch auf Nachbesserung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und wies die Klage der Hausbesitzerin endgültig ab. Denn der Vertrag zwischen den beiden ist rechtlich betrachtet nicht gültig. Das Urteil betrifft vor allem den privaten Bereich der Schwarzarbeit, der nach Ansicht von Experten einen nicht unerheblichen Teil der Schattenwirtschaft ausmacht.

Mit dem Urteil stärkt der BGH das legal arbeitende Handwerk und macht Schwarzarbeit ein Stückchen unattraktiver. Das ist nicht nur nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerkes so, der triumphierte. „Wir wollen keine Schwarzarbeit“, so der Verband. „Privatleute werden sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie Schwarzarbeit beauftragen“, meint auch Wirtschaftsrechtsexperte Frank Bernardi aus Eschborn.

Auch nach Einschätzung des Ökonomen Bernhard Boockmann vom Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung wird Schwarzarbeit durch das Urteil unattraktiver. Die Rechtssicherheit, die alle Beteiligten bei legalen Verträgen genössen, fielen jetzt weg. Denn bei einem Auftrag, bei dem Umsatzsteuer und Sozialabgaben abgeführt werden, kann der Auftraggeber bei schlechter Arbeit Nachbesserung verlangen oder etwa auch, dass er weniger bezahlen muss.

„Das Urteil unterstützt die Bekämpfung von Schwarzarbeit“, sagte Boockmann. Der BGH helfe sogar dem Staat, Geld zu sparen: „Hier kann die Rechtsordnung auf kostengünstigem Wege Schwarzarbeit eindämmen. Sonst bräuchte man zur Eindämmung mehr Kontrollen von staatlichen Stellen und die kosten Geld“, sagte er.

Der BGH selbst misst seiner Entscheidung offenbar nicht so große Reichweite bei: „Ich mache mir nicht die Illusion, dass die Entscheidung des BGH große Auswirkungen auf Schwarzarbeit hat“, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka.

Mit seinem Urteil änderte der BGH seine bisherige Rechtsprechung. Denn das Gericht hatte 2008 entschieden, dass Handwerker bei Schwarzarbeit für schlechte Arbeit haften. Die Entscheidung galt aber für die Rechtslage vor dem 2004 eingeführten Schwarzarbeitergesetz. Das Gesetz bringe zum Ausdruck, dass Schwarzarbeit nicht gebilligt werde und solche Verträge nicht geschützt seien, so die Begründung.