Bundeskartellamt durchsucht Agrar-Großhändler
Bonn (dpa) - Wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen im Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln hat das Bundeskartellamt großen Agrarhändler in ganz Deutschland durchsuchen lassen.
Betroffen waren unter anderem die europäischen Marktführer BayWa und Agravis. Außerdem seien fünf weitere Unternehmen und ein Verband durchsucht worden, sagte ein Sprecher der Wettbewerbsbehörde der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag.
Die Behörde gehe dem Verdacht nach, dass es wettbewerbswidrige Vereinbarungen bei der Kalkulation und der Festlegung von Großhandels- und Endverkaufspreisen gegeben habe, sagte der Sprecher. Die bundesweite Durchsuchung erfolgte zeitgleich an sieben Unternehmensstandorten und bei einem Verband. An der Aktion waren rund 45 Mitarbeiter von Bundeskartellamt und Polizei beteiligt. Das Amt selber machte auch auf Nachfrage keine Angaben zu den Namen der durchsuchten Unternehmen und des betroffenen Verbandes.
Europas größter Agrarhändler BayWa bestätigte, dass Büroräume am Hauptsitz in München durchsucht wurden. Dabei gehe es um den Verdacht, dass BayWa-Mitarbeiter an wettbewerbswidrigen Absprachen beim Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln beteiligt gewesen seien. Der Untersuchungszeitraum reiche bis ins Jahr 2000 zurück.
„Die BayWa wird mit dem Bundeskartellamt in allen Punkten uneingeschränkt kooperieren“, erklärte BayWa-Chef Klaus Josef Lutz. „Es ist unser größtes Interesse, dass diese Angelegenheit restlos aufgeklärt und eventuelles Fehlverhalten mit aller Härte verfolgt wird.“
Auch die Nummer zwei im europäischen Agrarhandel, Agravis, bestätigte, dass die Wettbewerbsbehörde in der Unternehmenszentrale in Hannover wegen des Verdachts der Beteiligung von Mitarbeitern an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ermittelt habe. Agravis arbeite kooperativ mit den Behörden zusammen.
Auch die RWZ (Raiffeisen Zentrale Rhein-Main eG) wurde durchsucht. Ein Sprecher sagte, die RWZ sei zu uneingeschränkter Untersützung der Ermittlungsbehörden bereit, um Klarheit in die Hintergründe zu bringen. In Karlsruhe bestätigte ZG Raiffeisen eine Durchsuchung und kündigte Zusammenarbeit an. „Unser Interesse ist, dass alle Vorwürfe schnellstmöglich aufgeklärt werden“, sagte ein Sprecher.
Eine Durchsuchung durch Mitarbeiter des Bundeskartellamts erfolgt auf der Basis eines gerichtlichen Beschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus. Das Bundeskartellamt betonte, eine Durchsuchung diene der Aufklärung des Sachverhalts und bedeute ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht hätten. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.