Bundesgerichtshof Bundeskartellamt setzt sich teilweise gegen Edeka durch

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um Rabatte im Zuge der Übernahme der Plus-Discount-Filialen durch Edeka hat sich das Bundeskartellamt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) teilweise durchgesetzt.

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Der Kartellssenat hob am Dienstag in Karlsruhe ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom November 2015 teils auf (Az.: KVR 3/17).

Marktführer Edeka hatte Ende 2008 rund 2300 Plus-Filialen von Tengelmann übernommen und größtenteils seiner eigenen Discountkette Netto zugeschlagen. Das Bundeskartellamt stellte 2014 fest, dass Edeka mit anschließenden Rabattforderungen bei Lieferanten gegen das Kartellrecht verstoßen habe. Edeka protestierte dagegen und bekam vor dem OLG Düsseldorf zunächst recht.

Konkret geht es um die Verhandlungen zwischen Edeka und vier Sektherstellern. Aus Sicht des OLG waren die Rabatte das Ergebnis von Verhandlungen annähernd gleichstarker Partner.

Nach der Entscheidung des BGH ist aber bei den Lieferkonditionen das sogenannte Rosinenpicken im Rahmen eines „Bestwertabgleichs“ und der „Anpassung der Zahlungsziele“ nicht zulässig. Auch dürfen keine Zahlungen wie eine „Partnerschaftsvergütung“ gefordert werden, denen keine Gegenleistung gegenübersteht.