Bundestag billigt Reformgesetz für Lebensversicherungen
Berlin (dpa) - Einbußen für Altkunden, abgespeckte Zinsversprechen und strengere Auflagen für Unternehmen - der Bundestag hat die umstrittene Reform für Lebensversicherungen beschlossen.
Die am Freitag vom Parlament mit großer Mehrheit gebilligten schwarz-roten Gesetzespläne sehen Änderungen bei der Beteiligung von Versicherungskunden an stillen Reserven vor. Zudem soll der Garantiezins für Neuverträge sinken.
Für das Paket stimmten 437 Abgeordnete, bei 47 Nein-Stimmen und 54 Enthaltungen. Nach dem Votum des Parlaments wird am Freitag nächster Woche auch die Zustimmung des Bundesrates erwartet. Damit könnte noch von Ende Juli an die geplante Kappung der Bewertungsreserven gelten.
In Kraft treten auch strengere Auflagen für Aktionäre wie eine Begrenzung der Dividendenausschüttung. Mit dem Maßnahmenpaket sollen die unter den Niedrigzinsen leidenden Lebensversicherer stabilisiert werden.
Wesentliches Ziel ist, die langfristigen Zusagen an alle Kunden zu sichern. Kunden, deren Vertrag bald endet oder die demnächst kündigen, sollen nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden. Zum 1. Januar 2015 wird der Garantiezins für Neu-Verträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Die Lebensversicherung verliert so an Attraktivität.
Die Ausschüttungssperre für Dividenden wird fällig, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist. Versicherer müssen Kunden zudem stärker als bisher an Risikogewinnen beteiligen. Das sind Erträge, die sich durch eine vorsichtige Kalkulation der Versicherer ergeben.
Versicherer müssen auch ihre Kosten transparenter machen. Die zunächst geplante Regelung für eine zusätzliche Mitteilung der Provisionshöhe des Vermittlers ist nach Ablehnung von Experten wieder vom Tisch. Stattdessen sollen wie bei Riester-Produkten künftig die Gesamtvertriebskosten offen gelegt werden.