Daimler und Rheinmetall können bei Apartheid-Klagen aufatmen
New York (dpa) - Daimler und Rheinmetall können vor einem US-Gericht nicht für die Gräueltaten von Südafrikas Apartheid-Regime mitverantwortlich gemacht werden. Die New Yorker Bezirksrichterin Shira Scheindlin wies am Donnerstag entsprechende Klagen gegen die beiden deutschen Unternehmen ab.
Apartheid-Opfer hatten den Firmen vorgeworfen, durch ihre Geschäfte mit der damaligen südafrikanischen Regierung Gewalt und Rassentrennung in den 1970er und 1980er Jahren unterstützt zu haben, etwa durch die Lieferung von Fahrzeugen oder Rüstungsgütern. Die Opfer verlangten eine Entschädigung.
Die Klagen in den USA laufen seit 2002. Sie waren zunächst abgewiesen, 2009 aber mit Einschränkungen doch zugelassen worden. Die Grundlage bildete der „Alien Tort Statute“ - ein Gesetz von 1789, das US-Gerichten die Möglichkeit gibt, Völkerrechtsverletzungen auch außerhalb der Landesgrenzen zu ahnden.
Im Falle von Daimler und Rheinmetall hätten die Kläger jedoch nicht hinreichend dargelegt, warum sich die USA einmischen sollten, erklärte Richterin Scheindlin. Gleichlautende Klagen gegen die US-Konzerne Ford und IBM ließ sie aber weiterlaufen.
„Wir hoffen, dass diese Entscheidung den seit mehr als zehn Jahren laufenden Rechtsstreit endgültig beendet“, erklärte ein Daimler-Sprecher. Gleichzeitig wies er die erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen erneut zurück.
Für Daimler ist es nicht der einzige derartige Fall vor einem US-Gericht. Argentinier werfen dem Konzern vor, in die Verbrechen der dortigen Militärdiktatur in den 1970er Jahren verstrickt gewesen zu sein. Diese Klage landete mittlerweile vor dem Obersten Gericht in Washington. Bei einer Anhörung im Oktober hatten die Richter jedoch ebenfalls Zweifel daran geäußert, dass die US-Justiz zuständig sei.