Das Kartellamt greift hart durch
Mit Geldbußen auf Rekordniveau ist die Behörde 2014 gegen illegale Preisabsprachen vorgegangen.
Berlin. Heimliche Preisabsprachen bei Massenartikeln wie Bier und Wurst, jahrelange Kartelle beim Zucker zu Lasten der Verbraucher — das Bundeskartellamt hat 2014 so viele Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht aufgedeckt wie noch nie in seiner Geschichte.
Die Summe der verhängten Bußgelder überschritt erstmals eine Milliarde Euro. Dabei profitierten die Bonner Kartellwächter in mehr als der Hälfte der Fälle 2014 von Kronzeugen, die dafür selbst straffrei blieben. „Die hohen Bußgelder sind effizient und bieten genug Abschreckung“, sagt Kartellamtschef Andreas Mundt.
Preis liegt nach Absprachen um 25 Prozent über Marktniveau
Nutznießer sind die Verbraucher, denn mit Kartellen drücken Unternehmen häufig deutlich überhöhte Preise in den Markt. Im Schnitt liegt der Preis bei illegalen Absprachen nach zahlreichen Studien um 25 Prozent über Marktniveau. Der Schaden kann dabei pro Fall in die Milliarden gehen — und für den Verbraucher sehr konkret spürbar sein. Bei dem Anfang 2014 aufgedeckten Bierkartell vereinbarten die beteiligten Brauereien laut Bundeskartellamt etwa, für jeden Kasten einen Euro mehr zu nehmen.
Früher existierten solche Preiskartelle unbemerkt über viele Jahre — so wie beim 2014 geknackten Zuckerkartell, das seit Mitte der 1990er bestanden hatte. Nicht immer bestätigt sich aber ein Verdacht. So stellte das Amt etwa die Ermittlungen gegen Stahlhersteller wegen möglicher Preisabsprachen bei Autoblechen ein.
Auch wenn die hohe Bußgeldsumme von 2014 laut Mundt ein „Ausreißer nach oben“ war, rechnet er auch 2015 weiter mit großen Verfahren und hohen Bußgeldern. Um die 300 Millionen Euro pendeln die Beträge in normalen Jahren. Der umkämpfte Lebensmittelmarkt wird die Kartellwächter wieder beschäftigen.
Mit Spannung erwartet die Behörde etwa eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Fall des Lebensmittelriesen Edeka. Das Bundeskartellamt hatte Edeka abgemahnt, weil der Konzern nach der Übernahme der Plus-Märkte 2009 hohe Rabattforderungen an Lieferanten — sogenannte Hochzeitsrabatte — gestellt hatte.
Auch der Online-Handel bleibt im neuen Jahr ein wichtiges Thema der Behörde. So läuft ein Verfahren gegen den Turnschuhhersteller Asics, der seinen stationären Händlern nicht erlaubt hatte, Schuhe auch im Internet zu vertreiben. Damit reservierte das Unternehmen dieses Geschäft de facto einigen großen Online-Plattformen. Adidas hat in einem ähnlichen Fall bereits eingelenkt.
Die Höhe der Strafe orientiert sich schlicht am Umsatz
Die Höhe der Strafen orientiert sich nach einer rechtlichen Vereinfachung seit einigen Jahren schlicht am Umsatz (maximal zehn Prozent) und an der Leistungsfähigkeit des Unternehmens. 2006 kam ein neu aufgelegtes Kronzeugenprogramm dazu.
Seitdem habe die Verfolgung richtig Fahrt aufgenommen, sagt Mundt. Dass die Erstinformanten selbst straffrei ausgehen, ist für ihn eine klare Sache. Auch international gebe es ähnliche Kronzeugenregelungen praktisch überall, wo ernsthafte Kartellverfolgung betrieben werde. Die sehr hohen Bußgeldeinnahmen 2014 dürften vor allem Finanzminister Wolfgang Schäuble freuen: Das Geld fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt.