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Der geprellte Kunde
Die zahlreichen Kartellverfahren zeigen, dass das „frei“ im Begriff „freie Marktwirtschaft“ oft missverstanden wird — als Einladung, alles zu tun, was nutzt. Zu diesem Zweck wird dann auch mit dem Konkurrenten gemeinsame Sache gemacht.
23.12.2014
, 21:27 Uhr
Doch Kartellabsprachen sind keine Bagatellen. Sie sind das Gegenteil von Wettbewerb. Zwei oder mehr Beteiligte sprechen sich ab, einen unbeteiligten Dritten, den Kunden, verstärkt zur Kasse zu bitten. Die vom Kartellamt aufgedeckten Fälle zeigen, wie es liefe, wenn man die „Player“ nach ihren Regeln spielen ließe. Hohe Bußgelder dürften da eine abschreckende Wirkung haben.
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