Deutsche Bank: Die Woche der Nackenschläge
Razzien, Gewinnwarnung: Nun muss die Deutsche Bank auch noch für die Kirch-Pleite zahlen. Schadenshöhe offen.
München. Für die Deutsche Bank kommt es so kurz vor Weihnachten knüppeldick: Am Mittwoch Steuerermittlungen gegen Vorstandschef Jürgen Fitschen samt Razzia in der Konzernzentrale, am Donnerstag eine Gewinnwarnung — und am Freitag die Verurteilung zu Schadenersatz im Kirch-Prozess. Das Oberlandesgericht München verdonnerte Deutschlands größte Bank dazu, den Kirch-Erben den Schaden durch die Insolvenz des Film- und Fernsehkonzerns 2002 zu ersetzen, den der Ex-Bankchef Rolf Breuer mit seinem legendären Fernsehinterview angerichtet haben soll.
Breuer hatte gesagt: Nach allem, was man lesen und hören könne, halte er es für fraglich, dass die Banken dem mit 6,5 Milliarden Euro verschuldeten Kirch noch frische Kredite gäben. Für Richter Guido Kotschys Senat war das eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mit dem Ziel, Kirch unter Druck zu setzen und einen lukrativen Sanierungsauftrag zu bekommen.
Wie hoch der Schaden ist, ließ das Gericht offen. Irgendwo zwischen 120 Millionen und 1,5 Milliarden Euro hatte es geschätzt. Aber das sollen zwei Gutachter klären. Es werde mehr als die 775 Millionen, die Kotschy zu Beginn des Prozesses als Vergleich vorgeschlagen hatte, sagte Kirch-Anwalt Peter Gauweiler: „Dazu haben wir zu viel zugesprochen bekommen.“
Bei der Deutschen Bank gab es lange Gesichter. „Sicher ein Rückschlag“, so Anwalt Peter Heckel und griff das Gericht scharf an: Es habe sich früh festgelegt, zum Teil schon vor der Beweisaufnahme.
Wie schlimm das Urteil für die Bank werden kann, lässt sich an einem letzten Antrag ihrer Anwälte ablesen: Wenn die von den Klägern geforderten zwei Milliarden Euro sofort vollstreckt würden, könnte das die Zahlungsverkehrsdienstleistungen für die Bankkunden massiv beeinträchtigen, warnten sie. Und dem mitverklagten Breuer drohe die Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz.
Richter Kotschy ließ keine Revision zu — dagegen wird die Bank Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Zudem könnten die Gutachter feststellen, dass die Insolvenzverwalter Kirchs Erbe zu Marktpreisen verkauft hätten — also gar kein Schaden entstanden sei.