Schärfere Auflagen Deutsche Telekom verklagt Netzagentur wegen 5G-Versteigerung
Berlin · Die Bundesnetzagentur hatte die Bedingungen für die Vergabe der 5G-Frequenzen auf Druck der Politik noch einmal verschärft. Dagegen klagen die Telefongesellschaften. Vor allem eine Sorge treibt sie um.
Wie schon die Netzbetreiber Telefonica (O2) und Vodafone klagt nach einem Medienbericht nun auch die Deutsche Telekom wegen der Regeln für die Frequenzvergabe beim neuen Mobilfunkstandard 5G. „Wir haben von Beginn an gesagt, dass die für die Auktion vorgesehenen Auflagen aus unserer Sicht unrealistisch sind und Rechtsunsicherheit schaffen“, sagte ein Konzernsprecher der „Welt“.
Die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G sollen im Frühjahr versteigert werden. 5G steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Das Netz soll viel schnelleres mobiles Internet bringen. Das ist vor allem wichtig für die Industrie, etwa beim autonomen Fahren. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die Netzbetreiber müssen für die Frequenzen viel Geld in die Hand nehmen. Ihre Furcht: Bei zu hohen Auflagen verdienen sie zu wenig daran.
Die Bundesnetzagentur hatte die Bedingungen für die Vergabe der 5G-Frequenzen auf Druck der Politik noch einmal verschärft. Vor allem wurden den Unternehmen weitergehende Auflagen für den Ausbau der Funknetze gemacht. Darüber hinaus sind diese gegen Vorgaben beim Roaming, also bei der Nutzung von Netzen durch Konkurrenten.
„Die verschärften Ausbauauflagen gehen deutlich über das hinaus, was die Bundesnetzagentur zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig beschrieben hat“, zitierte die „Welt“ die Telekom. Die Umsetzung dieser Auflagen sei schon aus heutiger Sicht unrealistisch. Darüber hinaus wehre sich die Telekom gegen Vorgaben, wie sie ihr Netz für ihre Konkurrenten öffnen soll. „Die völlig unklaren Regelungen zum nationalen Roaming gefährden Investitionen, insbesondere im ländlichen Raum“, sagte der Telekom-Sprecher.