Durchbruch erzielt Bund zahlt AKW-Betreibern 2,4 Milliarden Euro
Berlin · Zehn Jahre haben sie gestritten, nun der unerwartete Durchbruch: Die Bundesregierung einigt sich mit den Energiekonzernen auf eine Entschädigung für den vorzeitigen Atomausstieg.
Die Bundesregierung hat sich nach jahrelangem Rechtsstreit mit den Energiekonzernen auf eine Entschädigungssumme für den beschleunigten Atomausstieg geeinigt. Wie aus einer gemeinsamen Erklärung von Umwelt-, Finanz- und Wirtschaftsministerium von Freitag hervorgeht, sollen die Konzerne RWE, Vattenfall, Eon/PreussenElektra und Enbw gemeinsam 2,43 Milliarden Euro Ausgleich für entgangene Gewinne und umsonst getätigte Investitionen erhalten. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte bereits am Donnerstagabend über die Einigung berichtet, die aber zunächst von offizieller Seite nicht bestätigt wurde.
Nach den nun offiziell verkündeten Zahlen soll Vattenfall mit 1,425 Milliarden Euro den größten Teil der Entschädigung erhalten. 880 Millionen Euro sind für RWE vorgesehen, 80 Millionen Euro für EnBW, und 42,5 Millionen Euro würden an Eon/PreussenElektra gehen.
Mit der Einigung wären den Angaben zufolge alle bestehenden Rechtsstreitigkeiten beigelegt - auch die Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID), mit der der Konzern ursprünglich sechs Milliarden Euro Entschädigung erwirken wollte.
Mit der nun getroffenen Vereinbarung geht ein zehn Jahre andauernder Rechtsstreit zu Ende. Der Anspruch auf Entschädigung war den Konzernen durch den überraschenden Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie im Jahr 2011 entstanden. Mit der Kehrtwende nach dem Reaktorunglück von Fukushima, das sich am 11. März zum zehnten Mal jährt, hatte die damalige Bundesregierung die erst wenige Monate zuvor beschlossenen Laufzeitverlängerungen zurückgenommen und feste Abschalttermine für die Atommeiler festgelegt. Dadurch entstand den Betreibern ein Schaden, für den es einen Ausgleich geben müsse, urteilte im Jahr 2016 auch das Bundesverfassungsgericht. Erst im vergangenen Jahr entschieden die Richter in Karlsruhe dann nach einer Klage von Vattenfall, dass die Bundesregierung die Grundlage für Entschädigungszahlungen komplett neu regeln müsse - sie sei so nicht zumutbar.
Der jetzigen Vereinbarung müssen die Konzerngremien noch zustimmen. Danach sollen die Eckpunkte in einem Vertrag verankert und dem Bundestag übermittelt werden. Die endgültige Regelung soll dann mit einem neuen Gesetz in Kraft treten.
Wie die Ministerien mitteilen, dienen die Zahlungen einerseits einem Ausgleich für Reststrommengen, die die Unternehmen durch die frühere Abschaltung ihrer Anlagen nicht mehr erzeugen können. Das gelte für RWE und Vattenfall. Andererseits handele es sich um einen Ausgleich für umsonst getätigte Investitionen - was EnBW, Eon/PreussenElektra und RWE betreffe.