Eigentümer deutscher Banken sollen ab 2015 bei einer Rettung haften

Berlin (dpa) - Eigentümer und Geldgeber deutscher Banken sollen vom kommenden Jahr an bei der Rettung ihres Instituts im großen Stil als erste zur Kasse gebeten werden.

Eigentümer deutscher Banken sollen ab 2015 bei einer Rettung haften
Foto: dpa

Sie können bei einer Schieflage nicht mehr vorrangig auf das Geld der Steuerzahler bauen. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch in Berlin ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der europäischen Regeln zur Sanierung und Abwicklung maroder Banken. Der Bundestag soll die weiteren Schritte zur Bankenunion an diesem Donnerstag beschließen.

Danach soll die vorrangige Haftung von Aktionären und Gläubigern in Deutschland bereits vom 1. Januar 2015 an gelten - ein Jahr früher als nach den EU-Vorgaben. Zudem soll der Einsatz des staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin bis Ende 2015 verlängert werden. Damit gibt es weiter ein nationales Sicherheitsnetz bis zum Start des europäischen Abwicklungsfonds Anfang 2016.

Mit dem Gesetzespaket zur Umsetzung der Bankenunion werden auch die national erhobenen Bankenabgaben für den einheitlichen Abwicklungsfonds und die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge geregelt. Zudem werden die Weichen für die Zustimmung Deutschlands zu direkten Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM gestellt.

Der Abwicklungsfonds soll bis zum Jahr 2024 mit 55 Milliarden Euro gefüllt werden. Einen Großteil - voraussichtlich 15 Milliarden Euro - dürften deutsche Institute beisteuern, die bereits in einen nationalen Krisenfonds zahlen. Erwartet werden jährlich etwa 1,5 Milliarden Euro; bisher flossen in den nationalen Krisenfonds jährlich etwa 600 Millionen Euro. Auch französische Banken dürften etwa 15 Milliarden Euro in den europäischen Fonds einzahlen.

Weiter umstritten ist innerhalb der EU allerdings die steuerliche Absetzbarkeit der Bankenabgabe. Bis auf Deutschland und Zypern können in anderen EU-Ländern Banken die Kosten für die Zwangsabgabe als Betriebskosten beim Fiskus steuerlich geltend machen.

Damit subventionieren die Steuerzahler in diesen Länder letztlich doch wieder das Rettungsnetz. Die Bundesregierung pocht bisher vergeblich auf einen Verzicht der steuerlichen Absetzbarkeit und auf eine Gleichbehandlung aller Banken. Unter anderem Frankreich mit seinen teils deutlich größeren Instituten lehnt dies bisher aber ab.

Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann, (CDU) erklärte, mit der Einführung einer klaren Haftungskaskade werde sicher gestellt, dass diejenigen herangezogen werden, die auch die Chancen des Bankgeschäfts tragen.

„Künftig werden als Erstes die Eigentümer einer Bank zahlen, danach die Gläubiger.“ Sollte das nicht ausreichen, greife der Abwicklungsfonds. Nur wenn dies alles nicht reiche, könnten als letztes Mittel öffentliche Hilfen zum Einsatz kommen. Bei der Bankenabgabe sei es gelungen, die kleinen und mittleren Banken nicht zu überfordern.

Die direkten Finanzspritzen des ESM an Problembanken sind als „Ultima Ratio“ gedacht. Sie sollen im Notfall greifen, wenn weder Eigentümer, Gläubiger und Großsparer noch der betroffene Staat in der Lage sind, die Lücken zu füllen. Für die direkte Banken-Rekapitalisierung dürfen aus dem 500 Milliarden Euro umfassenden ESM zudem nur maximal 60 Milliarden Euro fließen.