Dieser solle dann bis Dezember 2016 in drei Stufen auf 8,75 Euro steigen. Ein Sprecher der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bestätigte die Zahlen - allerdings unter Vorbehalt. „Es ist noch nichts unterschrieben“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Details sollten Anfang kommender Woche bekanntgegeben werden.
Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sagte deren Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner der „FAZ“: „Wir begrüßen nachdrücklich, dass es zu einer solchen Tarifvereinbarung kommt.“
Die Tarifparteien wollen die Vereinbarung durch die Bundesregierung auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklären lassen. Dadurch würden auch die in vielen Schlachtbetrieben eingesetzten Werkvertragsarbeitnehmer aus Osteuropa von der Tarifregelung erfasst. Wegen der Beschäftigung dieser Werkvertragsbeschäftigten oft zu Niedrigstlöhnen war die Branche immer wieder in die Kritik geraten.
Die Arbeitgeber hatten im Dezember bereits einen Mindestlohn von 8 Euro ab Mitte 2014 und ein Jahr später von 8,50 angeboten. Die NGG stimmte dem aber vor allem wegen der langen Laufzeit nicht zu: Sie wollte die Möglichkeit weiterer Erhöhungen verankern und forderte Mindestarbeitsbedingungen für Werkvertragsarbeiter.