Entscheidung über Müller-Brot vertagt
Neufahrn (dpa) - Die Gläubiger von Müller-Brot haben die Entscheidung über das Schicksal der Bäckereikette auf nächste Woche vertagt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Hubert Ampferl soll zuvor noch bei zwei möglichen Investoren ausloten, ob sie trotz Hygienemängeln und Backverbot das gesamte Unternehmen im Paket übernehmen wollen - inklusive der Backfabrik in Neufahrn.
Die Lebensmittelaufsicht hatte in der Großbäckerei im Münchner Vorort an einzelnen Stellen wieder Ungeziefer entdeckt und das Ende Januar verhängte Backverbot deshalb in Kraft gelassen. Der Insolvenzverwalter teilte am Mittwoch mit, der Gläubigerausschuss wolle jetzt erst einmal „die veränderte Situation gründlich analysieren“. Parallel würden die Investorengespräche mit Hochdruck fortgesetzt. Anfang kommender Woche wolle der Gläubigerausschuss dann erneut zusammenkommen und eine Entscheidung fällen.
Schon Ende kommender Woche läuft das Insolvenzgeld für die 1250 Beschäftigten aus. Die Schlupflöcher für Mäuse und Schaben in der Brotfabrik könnten nur mit weiteren, grundlegenden Umbauten beseitigt werden. Dem Insolvenzverwalter selbst fehlen dafür aber Zeit und Geld. Nach der Entscheidung der Aufsichtsbehörden, das Produktionsverbot nicht aufzuheben, hatte Ampferl deshalb erklärt, der Fokus liege ab jetzt auf dem Verkauf des Filialnetzes ohne die Fabrik. Für die Verkaufsstuben gebe es viele Interessenten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter werde nun „auch im Gespräch mit Investoren ausloten, welche Optionen es noch gibt“, erklärte sein Sprecher nach der Sitzung des Gläubigerausschusses. In dem Gremium sind die Banken, Mitarbeiter, Pächter, Lieferanten und Kreditversicherungen vertreten.
Der Gewerkschafter Mustafa Öz sagte, eventuell gebe es zwei Interessenten. Ampferl werde in den nächsten Tagen klären, wie groß ihr Interesse am Gesamtpaket noch sei und wie belastbar ein mögliches Angebot sei. Das wollten die Gläubiger noch abwarten.
Der Gewerkschafter warf dem bisherigen Eigentümer Klaus Ostendorf vor, Müller-Brot vorschnell fallen gelassen und Insolvenz angemeldet zu haben. Wenn ein Unternehmer den Behörden die notwendigen Neu- und Umbauten garantieren würde, hätte die Produktion in Teilbereichen vielleicht schon wieder anlaufen können.