Ermittlungen gegen IWF-Chefin Lagarde wegen Fahrlässigkeit
Paris (dpa) - Gegen IWF-Chefin Christine Lagarde hat die französische Justiz ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen Fahrlässigkeit eingeleitet. Die 58-Jährige muss sich in einer Affäre um mutmaßliche Veruntreuung öffentlicher Mittel verantworten.
Dazu war die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Paris erneut befragt worden. Der Nachrichtenagentur AFP sagte Lagarde am Mittwoch, sie wolle nicht von ihrem Posten zurücktreten und werde noch am Nachmittag zur Arbeit nach Washington zurückkehren.
Ermittler verdächtigen Lagarde, sie könne in ihrer Zeit als französische Wirtschaftsministerin (2007-2011) regelwidrig eine Entschädigungszahlung von rund 400 Millionen Euro an Bernard Tapie ermöglicht haben. Der Geschäftsmann hatte sich von der früheren Staatsbank Crédit Lyonnais beim Verkauf seiner Anteile am deutschen Sportartikelhersteller Adidas geprellt gesehen und deswegen geklagt.
Dazu wurde Lagarde am Dienstag zum vierten Mal als verdächtige Zeugin gehört. Die Affäre zieht sich bereits seit Jahren hin. Ein anderes Anklageverfahren läuft gegen Tapie sowie den Chef des französischen Telefonriesen Orange, Stéphane Richard. Zu dem Zeitpunkt war Richard Büroleiter Lagardes. Alle bestreiten die Vorwürfe.
Lagarde bezeichnete das Verfahren als „völlig unbegründet“. Sie habe ihren Anwalt gebeten, mit sämtliche Rechtsmittel dagegen vorzugehen. Am Ende des Verfahrens könnte eine Anklage stehen. Bei einer Verurteilung drohen bis zu einem Jahr Gefängnis und 15 000 Euro Strafe.
In Washington verwies der IWF auf die Stellungnahme Lagardes. Sie werde selbstverständlich dem IWF-Board „sobald wie möglich“ Bericht erstatten. Bis dahin gebe es keine weiter Stellungnahme.
Lagarde leitet seit 2011 den Internationalen Währungsfonds. Sie folgte auf Dominique Strauss-Kahn, der den Posten nach einem Sex-Skandal aufgeben musste.