EU-Gericht verbietet Gen-Kartoffel „Amflora“
Anbau ist nach Verfahrensfehler um Zulassung nicht mehr rechtens.
Brüssel. Das EU-Gericht verbietet den Anbau und Vertrieb der umstrittenen Gentechnik-Kartoffel „Amflora“. Die Knolle wird allerdings in Europa schon seit 2011 gar nicht mehr angebaut. Hintergrund der Entscheidung sind Verfahrensfehler der EU-Kommission bei der Zulassung als Futtermittel und für die industrielle Verwendung durch den Chemiekonzern BASF, teilte das Gericht Freitag mit. Die ungarische Regierung hatte gegen den Beschluss der EU-Kommission zur Zulassung geklagt. Greenpeace zeigte sich begeistert von der Entscheidung gegen „die Kartoffel, die keiner wollte“.
Die EU-Kommission habe bei der Entscheidung ein neueres Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwar berücksichtigt, erklärten die Richter. Die EU-Behörde habe dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten aber keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem neuen Gutachten der EFSA gegeben. Damit habe die Kommission die Verfahrenspflichten erheblich verletzt. Nur zwei genetisch veränderte Pflanzen waren bisher zum Anbau zugelassen: die Maissorte MON 810 und die Kartoffel „Amflora“. Die Kartoffel kann wegen ihres hohen Stärkegehalts in der Klebstoff- oder Garnproduktion genutzt werden. Anfang 2012 hatte BASF angekündigt, den europäischen Markt für Pflanzenbiotechnologie weitgehend aufzugeben. Zur Begründung hieß es, in großen Teilen Europas fehle die Akzeptanz. Im Fall „Amflora“ hatte es immer wieder Proteste gegen den Anbau gegeben.
Die EFSA hatte die Zulassung von Amflora 2005 noch befürwortet. Die EU-Kommission schlug den Staaten daraufhin vor, grünes Licht zu geben. Am Ende hätte die Kommission auch selbst entscheiden können. Doch die Behörde zögerte und ließ die Kartoffel erst 2009 zu. In der Zwischenzeit ließ die Kommission von der EFSA ein neues Gutachten erstellen, weil selbst die Experten zerstritten waren. In dem neuen Gutachten von 2009 empfahl die EFSA erneut die Zulassung und stellte fest, dass von der Kartoffelsorte keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Doch einzelne Experten widersprachen. Die Kommission legte den Staaten daher keinen neuen Vorschlag für oder gegen die Zulassung vor, sondern traf selbst die Entscheidung.
Darin sieht das Gericht einen Verstoß gegen die Verfahrensregeln. Da „Amflora“ umstritten war, hätte das Votum über die Zulassung ganz anders ausfallen können, wenn die Kommission das neue Gutachten vorgelegt und den Staaten erneut Gelegenheit zur Entscheidung gegeben hätte. dpa