EU-Kartellstrafe bestätigt: Schlappe für Sanitärfirmen vor Gericht

Luxemburg/Brüssel (dpa) - Im Streit um eine EU-Kartellstrafe haben Villeroy & Boch und andere deutsche Sanitärausstatter eine juristische Schlappe erlitten.

Das EU-Gericht bestätigte am Montag die Geldbußen, die die EU-Kommission 2010 gegen die Firmen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt hatte. Verbraucher zahlten deshalb jahrelang zu viel Geld für Badewannen, Duschkabinen und Wasserhähne.

Villeroy & Boch muss mit 71,5 Millionen Euro eine unverändert hohe Strafe zahlen. Das Unternehmen mit Sitz im Saarland reagierte enttäuscht auf das Urteil. Es basiere auf einem „höchst fragwürdigen Verfahren auf EU-Ebene“, erklärte eine Sprecherin. Anders als in deutschen Rechtsverfahren üblich habe das Gericht nicht Beweise erhoben und Zeugen befragt, sondern lediglich auf Basis einer „sehr begrenzten und von der Kommission zusammengetragenen Aktenvorlage“ entschieden.

Die Richter bestätigten auch die Geldbußen für die deutschen Firmen Duravit, Hansa und Dornbracht. Die Klage von Hansgrohe wurde abgewiesen. Die Firmen können sich gegen das Urteil vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, wehren. Villeroy & Boch kündigte an, die Urteilsbegründungen zu prüfen und dann über das weitere Vorgehen und die Einlegung von Rechtsmitteln zu entscheiden.

Insgesamt hatte die EU-Kommission 2010 gegen 17 Firmen Geldstrafen von insgesamt 622 Millionen Euro verhängt. Einige der Firmen hatten mit ihren Klagen in Luxemburg Erfolg: Die Richter reduzierten die Gesamtsumme um mehr als 200 Millionen Euro. Zur Begründung hieß es, die obersten Wettbewerbshüter Europas hätten die Beteiligung der Firma an dem Kartell falsch eingeschätzt oder deren Kooperation mit den Behörden nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Teilnehmer des Kartells kamen aus Deutschland, Österreich, Italien, Belgien, Frankreich und den Niederlanden. Nach Ansicht der EU-Kommission hatten sie zwölf Jahre lang die Preise künstlich hoch gehalten. Die Firmen hätten die Preise für Spülkästen, Duschkabinen, Duschtüren, Badewannen und Armaturen im Detail abgesprochen. Mehr als 250 Mal hätten sich Firmenvertreter getroffen.

Firmen, deren Strafen vom Gericht reduziert wurden, waren etwa die französischen Allia SAS, Produits Ceramiques de Touraine SA sowie Roca SARL, Trane Inc, Wabco Europe und die italienische Ideal Standard Italia Srl.