EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Post und Bahn
Brüssel (dpa) - Post und Bahn sind mächtige Konzerne in Deutschland. Übermächtige, meint die EU-Kommission. Ihre Position gehe zulasten der Konkurrenz. Die Behörde bringt Deutschland nun vor den Europäischen Gerichtshof.
Deutschland bekommt wegen der Großkonzerne Post und Bahn Ärger mit der EU-Kommission. Beide Unternehmen genießen nach Einschätzung der Brüsseler Behörde unrechtmäßige Vorteile gegenüber Mitbewerbern. Deshalb bringt die Kommission Deutschland jetzt vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, wie sie am Mittwoch mitteilte. Der EuGH könnte am Ende Strafzahlungen beschließen.
Bei der Deutschen Post nimmt die EU-Kommission Sonderregelungen ins Visier, die dem Unternehmen helfen sollen, die Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter zu stemmen. Der Staat überwies dafür nicht nur Geld, er erlaubte auch einen Anstieg der gesetzlich geregelten Briefpreise. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter fielen diese Beihilfen für die Deutsche Post jedoch zu großzügig aus. Der Konzern habe dadurch einen unangemessenen Vorteil gegenüber Mitbewerbern erhalten.
Die Bundesregierung habe nur einen Teil des von Brüssel veranschlagten Geldes von der Post zurückgefordert, erklärte die EU-Kommission. Konkret streiten sich Brüssel und Berlin darum, auf welche Geschäftsbereiche sich die Rückforderungen beziehen. Während Deutschland nur Postdienstleistungen im Blick hat - also etwa Werbebriefe oder den Verkauf von Briefmarken und Umschlägen -, geht es der EU-Kommission auch um den Versand von geschäftlichen Paketen.
Ein Post-Sprecher zeigte sich von der Einleitung des Verfahrens überrascht. Derzeit sei man nicht zu irgendwelchen Nachzahlungen verpflichtet, hieß es aus der Bonner Zentrale. Das Unternehmen gehe davon aus, dass die Forderungen unberechtigt sind.
Auch bei der Deutschen Bahn - im Gegensatz zur Post noch im Besitz des Bundes - wittert die EU-Kommission unlautere Vorteile gegenüber Wettbewerbern. Die Bundesregierung stelle nicht sicher, dass Steuergelder zum Erhalt des Schienennetzes nicht auch in den Personen- und Güterverkehr flössen, erklärte die Brüsseler Behörde.
Die Kommission bemängelt unter anderem die Buchführung der Bahn als unklar: Hier werde nicht deutlich, dass es zu keiner Übertragung von Mitteln zwischen den Bereichen Schienennetz und Verkehr komme. Dabei geht es auch um Gebühren, die Konkurrenten für die Nutzung des Netzes zahlen. Generell hat der Staat nach Ansicht der EU-Kommission einer solchen Quersubventionierung keinen klaren Riegel vorgeschoben.
Die Bahn selbst gab sich entspannt. „Wir sehen der erneuten Klage der EU-Kommission sehr gelassen entgegen, nachdem sie bei diesem Themenkomplex bereits im Februar dieses Jahres vor dem EuGH in allen Punkten gescheitert ist“, sagte ein Konzernsprecher auf Anfrage.
Die höchsten europäischen Richter hatten damals eine Klage der Kommission abgewiesen. Nach Ansicht der Behörde verstieß die Tatsache, dass die DB Netz AG als Eignerin der Infrastruktur Teil der Bahn-Holding ist, gegen EU-Recht. Dieses schreibt die Trennung des Bahnbetriebs vom Schienennetz vor. Der EuGH urteilte aber, die deutsche Unternehmenskonstruktion entspreche den EU-Vorschriften.
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, forderte: „Ehemalige Staatskonzerne, im Fall der DB noch zu 100 Prozent im Bundesbesitz, dürfen nicht den Wettbewerb verfälschen. Vielmehr müssen sie sich an die gleichen Spielregeln halten wie private Unternehmen auch.“ Hofreiter hatte sich in Brüssel über die Regelungen beschwert.
Die Konzernstruktur der Deutschen Bahn ist der EU-Kommission schon lange ein Dorn im Auge. Verkehrskommissar Siim Kallas will die europäischen Bahngesellschaften durch neue Vorschriften zu mehr Wettbewerb zwingen.