EU-Parlament beschließt neue Regeln für Pauschal-Reisen
Straßburg (dpa) - Pauschalreisende können sich künftig auf einheitlichere europäische Regeln verlassen - egal, ob der Urlaub im Reisebüro gebucht oder im Internet selbst zusammengestellt wurde.
Eine entsprechende Richtlinie verabschiedete das Europäische Parlament in Straßburg. Die neuen Regeln gelten ab Frühjahr 2018.
Darin wird festgelegt, dass bereits geleistete Zahlungen geschützt sind, wenn der Urlaubs-Anbieter Pleite macht. Außerdem wird die Haftung für alle Leistungen verbessert, die im Pauschalpaket enthalten sind.
Der Begriff der Pauschalreise wird erweitert, so dass die meisten Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen eingeschlossen sind. So kann der Urlauber im Problemfall besser geschützt werden. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht wird verankert, und es gibt Standard-Informationsblätter für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.
„Wegen der erheblichen Änderungen auf dem Reisemarkt und der stetigen Zunahme von Online-Reisebuchungen war es dringend notwendig, die alte Richtlinie von 1990 zu modernisieren“, sagte die deutsche Berichterstatterin Birgit Collin-Langen (CDU).
Die Sozialdemokraten begrüßten vor allem die jetzt verbesserte Informationspflichten vor Vertragsschluss. „Bisher haben die Anbieter erst beim letzten Mausklick über Zusatzkosten informiert - damit wird bald Schluss sein“, sagte die Koordinatorin im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Evelyne Gebhardt (SPD).
Reiseveranstalter verwiesen auf Belastungen, die durch die neuen Regeln entstünden. Damit würden „neue Herausforderungen auf die Tourismusbranche zukommen“, kritisierte der Präsident des Deutschen Reiseverbands DRV, Norbert Fiebig. „Die bürokratischen und finanziellen Lasten, zum Beispiel im Bereich der Auskunfts- und Informationspflichten, und für die Unterstützung der Reisenden in Fällen höherer Gewalt, werden zunehmen“.