EU-Parlament stärkt Rechte von Saisonarbeitern

Straßburg (dpa) - Erntehelfer und andere Saisonarbeiter aus Drittländern sollen in der EU mehr Rechte bekommen. Das Europaparlament stimmte in Straßburg mit großer Mehrheit für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag.

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Die neuen Regeln sollen nach Auskunft des Parlaments Ausbeutung verhindern, aber auch die dauerhafte Einreise.

So müssen Arbeiter künftig schon bei der Einreise einen gültigen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorweisen. Dieser muss nach Parlamentsangaben Löhne und Arbeitszeiten festlegen. Zudem ist ein Nachweis über eine angemessene Unterkunft nötig. Was zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Feiertage und Bezahlung angeht, gelten die gleichen Vorgaben wie für europäische Arbeiter.

Allerdings gilt: Saisonarbeiter dürfen nicht endlos bleiben. Jedes EU-Land muss eine Höchst-Aufenthaltsdauer zwischen fünf und neun Monaten pro Jahr festlegen.

Genaue Zahlen zur Anzahl der Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Ländern sind schwer zu bekommen. Die EU-Kommission schätzte ihre Zahl 2010 auf deutlich mehr als 100 000 pro Jahr.