EU stellt deutsche Netzentgelte auf den Prüfstand

Brüssel/Berlin (dpa) - Deutschen Unternehmen mit hohem Stromverbrauch drohen mehr Kosten bei der Energiewende. Die EU-Kommission hat Zweifel daran, ob die Befreiung großer Stromverbraucher von den Netzentgelten rechtmäßig ist.

Sie prüfe nun, ob die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen eine staatliche Beihilfe darstellten, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will die umstrittene Befreiung nun rasch neu regeln.

Um die Ausnahmen zu finanzieren, war eine Sonderumlage eingeführt worden: Jeder Bürger muss 0,329 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen, pro Jahr macht das bei einem Verbrauch von 3500 kWh 11,50 Euro aus.

Falls die EU-Kommission zu dem Ergebnis kommt, dass die Nachlässe staatliche Beihilfen sind, geht die Untersuchung weiter. Dann prüft die Brüsseler Aufsichtsbehörde, ob diese Beihilfen den Profiteuren der Regelung einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten verschaffen könnten. Deutschland und Dritte können sich nun dazu äußern. In Brüssel hatten sich unter anderem deutsche Verbraucherorganisationen über die von Union und FDP Mitte 2011 kurz vor den Bundestagsentscheidungen eingefügte Begünstigung beschwert.

Zur Einleitung des Beihilfeverfahrens in Brüssel betonte ein Sprecher Röslers, bei diesem Fall liege keine staatliche Beihilfe vor, sondern die Befreiungen würden durch die Umlage von allen Stromkunden finanziert. „Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit ohnehin an einer Neuordnung“, sagte er. Klar sei aber, dass auch künftig ein ausgewogenes Lastenmanagement durch eine kontinuierliche Stromabnahme belohnt werden müsse.

Stromintensive Unternehmen sind komplett von den Netzkosten befreit, wenn sie mindestens 7000 Stunden pro Jahr dauerhaft am Netz hängen und der Stromverbrauch 10 Gigawattstunden übersteigt. Zusammen mit anderen, abgestuften Rabatten summieren sich die Regelungen auf Kosten von 440 Millionen Euro 2012, 2013 werden Kosten von rund 800 Millionen erwartet. Dies belastet die Strompreise der Bürger. Die Regierung hat bereits signalisiert, an einer Reform zu arbeiten.

Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit bereits Regelungen zur Senkung der Strompreise bestimmter Unternehmen überprüft. Nun geht es jedoch zum ersten Mal um die Befreiung von Netzentgelten. Sollte die Kommission am Ende feststellen, dass die Befreiung von den Gebühren eine unzulässige Beihilfe darstellt, müssten die Unternehmen sie der Behörde zufolge nachträglich zahlen.

Parallel entscheidet auch das Oberlandesgericht in Düsseldorf über Klagen gegen den Paragrafen 19 der Stromnetzentgeltverordnung. Zwei Netzbetreiber wehren sich hier gegen die rückwirkende Befreiung der Großkunden für das Jahr 2011. Dies stelle sie vor das Problem, rückwirkend in ihren Bilanzen Verluste ausweisen zu müssen.

Auch verfälsche die Befreiung den Wettbewerb und schaffe Fehlanreize für einen erhöhten Stromverbrauch, um die Befreiungsschwelle von zehn Gigawatt im Jahr zu überschreiten. Das Gericht sieht die Befreiung als unwirksam an. Das machte der 3. Kartellsenat am Mittwoch in mündlicher Verhandlung deutlich. Ob noch am Mittwoch eine abschließende Entscheidung ergehen könnte, ist offen.

Mit den Netzentgelten zahlen Stromkunden vom Bürger bis zum Großunternehmen für die Nutzung der Energieleitungen. Wenn genug Geld im Spiel ist, brauchen Staatsbeihilfen eine Genehmigung aus Brüssel.

Denn die Zuschüsse der öffentlichen Hand sind ein Vorteil für die Empfänger. Da dies auch Auswirkungen für den Wettbewerb mit Konkurrenten in anderen EU-Ländern hat, hat die EU-Kommission das Recht zur Prüfung. Allerdings betont das Oberlandesgericht in Düsseldorf, dass hier der Staat nicht direkt Geld in die Hand nehme.

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn warf der Regierung eine Politik zulasten der Bürger vor. „Nächstes Jahr dürfte diese Umverteilung deutlich mehr als eine Milliarde Euro ausmachen. Das kommt nicht nur der Europäischen Kommission merkwürdig vor“. Wer die Stromkosten für die privaten Haushalte senken wolle, müsse an die übermäßigen Industrieprivilegien ran. „Die Subventionierung bei den Netzentgelten muss schleunigst wieder rückgängig gemacht werden“, forderte Höhn.