EU stellt nach Skandalen Zinsmanipulation unter Strafe
Brüssel (dpa) - Als Reaktion auf die jüngsten Zinsskandale geht die EU hart gegen betrügerische Banker vor. Händler, die Referenzzinssätze wie Libor oder Euribor manipulieren, müssen künftig EU-weit mit harten Geldbußen und einer Höchststrafe von mindestens vier Jahren Haft rechnen.
Neben der Manipulation selbst wird auch die Anstiftung oder Beihilfe dazu zum Straftatbestand. Die Botschafter der 28 EU-Staaten unterstützten am Freitag entsprechende Regeln, teilte der Ministerrat in Brüssel mit. Zuvor hatten Vertreter von EU-Kommission, Staaten und EU-Parlament den Kompromiss ausgehandelt.
Das EU-Gesetz legt Mindestgrenzen für das Höchststrafmaß fest. Die Staaten dürfen das Strafmaß selbst fixieren und können dabei die EU-Grenzen nach eigenem Ermessen auch überschreiten.
Im Libor-Skandal hatte die EU-Kommission Anfang Dezember gegen sechs Institute - darunter die Deutsche Bank - eine Kartellstrafe in Rekordhöhe von 1,7 Milliarden Euro verhängt. Nach Ansicht der EU-Behörde hatten Banken aus Europa und den USA von 2005 bis 2010 die Zinssätze zu ihren Gunsten manipuliert, um Handelsgewinne einzustreichen. Dabei ging es um Referenzzinssätze wie den Euribor (Brüssel), den Libor (London) und den Tibor (Tokio).
Nun geht es um strafrechtliche Maßnahmen für betrügerische Händler und Banker. EU-Justizkommissarin Viviane Reding sagte: „Die EU kennt keine Toleranz im Hinblick auf Marktmissbrauch und Zinsmanipulation.“
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier betonte: „Das ist eine gute Nachricht für Investoren - und eine herbe Weihnachtsüberraschung für Straftäter in Nadelstreifen.“
Auch wer Insider-Informationen zur persönlichen Bereicherung nutzt, muss mit einer Gefängisstrafe rechnen. Die EU-Staaten sollen dafür maximale Strafen von mindestens zwei Jahren Haft vorsehen.
Zudem will die EU die Geldbußen europaweit angleichen. Für einzelne Personen soll das maximale Bußgeld nicht unter 5 Millionen Euro liegen, bei Unternehmen 15 Prozent des Jahresumsatzes.
Der Vorschlag ist Teil des EU-Gesetzespakets zur besseren Kontrolle der Finanzmärkte. Das EU-Parlament und der Rat müssen noch offiziell zustimmen, was in den nächsten Monaten erwartet wird. Nach dem Inkrafttreten haben die Staaten zwei Jahre Zeit zur Umstzung.