EU will Aktionäre bei Managergehältern mitreden lassen
Brüssel (dpa) - Anteilseigner von börsennotierten Unternehmen sollen nach dem Willen der EU-Kommission mehr Rechte beim Festsetzen von Managergehältern bekommen.
Die Unternehmen müssten ihre Vergütungspolitik „einem verbindlichen Aktionärsvotum“ unterwerfen, schlug die Behörde am Mittwoch in Brüssel vor. „Die Aktionäre müssen also entscheiden, wie viel eine gute Unternehmungsleitung wert ist“, erklärte Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier.
Der Vorschlag wende sich gegen kurzfristiges Profitdenken. Eine Deckelung von Managergehältern auf EU-Ebene sei aber nicht geplant. „Glücklicherweise leben wir ja nicht in einer Planwirtschaft“, sagte Barnier.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lehnte den Vorschlag ab. „Bei den Vorgaben zur Vergütungspolitik von Unternehmen geht die EU-Kommission deutlich zu weit“, kritisierte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung in Berlin.
Auf EU-Ebene gebe es keinen Bedarf für derart detaillierte Kriterien. Außerdem entstünden erhebliche bürokratische und organisatorische Schwierigkeiten für die Unternehmen.
EU-Staaten und Europaparlament müssen der Gesetzesreform noch zustimmen. Der Vorschlag gehört in ein Paket, um die Führung von rund 10 000 börsennotierten Unternehmen in Europa besser zu regeln.
Neben der Reform für Aktionäre schlug Barnier vor, europaweit einheitliche Regeln für sogenannte Einpersonengesellschaften zu schaffen. Bisher sei es für kleinere Unternehmen schwierig, außerhalb ihres Landes tätig zu werden.