EU will Quote für die Frau

Bis 2020 sollen 40 Prozent der Sitze in Aufsichtsräten großer Firmen weiblich besetzt sein.

Brüssel. Zielvorgabe ohne Biss? Große börsennotierte Unternehmen müssen sich auf eine europaweite Frauenquote einstellen. Das beschloss die EU-Kommission am Mittwoch nach langem Ringen.

Automatische Strafen drohen den Unternehmen aber nicht, falls der Frauenanteil in ihren Aufsichtsräten bis 2020 weiter unter 40 Prozent liegen sollte.

Solche automatischen Sanktionen sind laut EU aus rechtlichen Gründen unmöglich. Daher setzt die EU-Kommission darauf, die Auswahlverfahren für Aufsichtsräte frauenfreundlicher zu gestalten: Bei gleicher Qualifikation der Bewerber soll eine Frau die Stelle erhalten.

„Dieser EU-Gesetzentwurf dient dazu, die gläserne Decke zu zerschmettern, die talentierte Frauen von Spitzenpositionen fernhält“, sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Nun prüfen die Staaten und das EU-Parlament den Entwurf — sie müssen ihm zustimmen.

Von dem geplanten EU-Gesetz wären etwa 5000 börsennotierte Unternehmen in Europa betroffen. Sie müssten sich anstrengen, um die 40-Prozent-Quote zu erfüllen. Derzeit sind im Schnitt 15 Prozent ihrer Aufsichtsratsmitglieder Frauen.

Aus Deutschland, Großbritannien und weiteren EU-Staaten gab es Gegenwind gegen die Quote. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt eine europäische Regelung strikt ab. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte, Brüssel habe gar keine Zuständigkeit: „Die nationale Gesetzgebung muss Vorrang haben.“ Auch in der Wirtschaftswelt regt sich Widerstand. Die Staaten können die Vorschrift verhindern.

Zuspruch erhielt Reding dagegen vom EU-Parlament und von der SPD. Auch EU-Währungskommissar Olli Rehn sprang seiner Kollegin bei: Studien zeigten, dass Unternehmen erfolgreicher seien, wenn das Geschlechterverhältnis in den Kontrollgremien ausgewogener sei.

Der EU-Gesetzesentwurf räumt den Staaten einigen Freiraum ein. Ein Land kann einen eigenen Weg wählen, um die Frauenquote von 40 Prozent zu erreichen. Es muss dann aber der EU-Kommission glaubhaft erklären, dass seine Anstrengungen auch zum Ziel führen.

Reding musste für ihren Gesetzesentwurf kämpfen. Eigentlich sollten ihre Kommissionskollegen den Text im Oktober abnicken. Doch das Gremium war sich uneins. Zudem gab es rechtliche Unklarheiten. Daher musste Reding ihr Vorhaben vertagen und verändern.