Ex-Baulöwe Schneider: Weiteren Prozess wird es nicht geben
Bonn (dpa) - Der wegen Milliardenbetrugs verurteilte Ex-Baulöwe Jürgen Schneider muss nicht mehr auf die Anklagebank. Das Bonner Landgericht hat das Betrugsverfahren gegen den heute 81-Jährigen wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, sagte ein Gerichtssprecher.
Mehrere Gutachten seien zu dem Ergebnis gekommen, dass der einstige Bauunternehmer an verschiedenen Erkrankungen leide und einen Prozess nicht durchstehen könne. Eine Besserung sei nicht zu erwarten. Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte Schneider 2013 wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sechs Fällen angeklagt.
Der Anklage zufolge hatte Schneider sich 2008 und 2009 mit Vertretern von Firmen oder Fondsgesellschaften im ehemaligen Gästehaus des Bundes auf dem Bonner Petersberg getroffen - angeblich, um in Investmentgeschäfte einzusteigen. Dabei soll er vorgegeben haben, aus dem Familienvermögen seiner Frau, das er verwaltet habe, Darlehen von mehreren Millionen Euro investieren zu wollen.
Nach Darstellung der Ankläger war er aber tatsächlich weder bereit noch in der Lage, das Geld zu zahlen. Stattdessen habe er eine Art Sicherheit vorab verlangt - zur Prüfung der Investition und als Bearbeitungsgebühr. In drei Fällen wurden insgesamt 108 000 Euro gezahlt, in drei weiteren Fällen blieb es beim Versuch.
Das Frankfurter Landgericht hatte Schneider 1997 wegen Betrugs in Milliardenhöhe zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, zwei Drittel der Strafe hat er abgesessen. Bei seiner spektakulären Milliardenpleite in den 1990er Jahren hatte er auch große Banken mit Immobilienprojekten hereingelegt.
Der Großinvestor hatte sich damals für die Sanierung von meist spektakulären Immobilien in Ost und West hohe Kredite erschlichen. Die Gläubiger blieben am Ende auf Forderungen von rund 2,4 Milliarden D-Mark (1,23 Mrd. Euro) sitzen.