Ex-Flughafenchef will weiter Gehalt
Berlin (dpa) - Der ehemalige Berliner Flughafenchef Rainer Schwarz will außerhalb des Gerichtssaals mit der Flughafengesellschaft über seine Gehaltsforderungen verhandeln.
Zuvor müsse im Aufsichtsrat aber geprüft werden, ob ein Vergleich überhaupt möglich sei, sagte ein Vertreter des Flughafens am Montag im Berliner Landgericht. Der 56-jährige Manager war im Januar 2013 zunächst beurlaubt und dann Mitte des Jahres fristlos gekündigt worden. Ihm war eine Mitschuld an der immer wieder verschobenen Eröffnung des Hauptstadtflughafens angelastet worden.
Schwarz will entgangenes Gehalt sowie Zahlungen für die Altersvorsorge erstreiten. Deshalb hatte er vor dem Landgericht geklagt. Laut Richter Björn Retzlaff könnte es um maximal 1,6 Millionen Euro gehen. Beide Parteien haben nun bis zum 8. Mai Zeit für Verhandlungen. Dann soll der Prozess fortgesetzt werden.
Schwarz wird vorgeworfen, den Aufsichtsrat zu spät darüber informiert zu haben, dass der Hauptstadtflughafen nicht wie geplant am 3. Juni 2012 in Betrieb gehen konnte. Sein Dienstvertrag sollte eigentlich bis Mai 2016 laufen.
Nun gehe es unter anderem darum, ob Schwarz Probleme mit dem Brandschutz im Terminal zu lange ignoriert und auf Improvisation gesetzt habe, sagte Retzlaff. Mut zur Improvisation dürfe in der Rückschau allerdings nicht bestraft werden. Die entscheidende Frage sei aus Sicht des Gerichts nicht, ob der Manager Einschätzungen des Bauordnungsamts einige Wochen zu spät weitergegeben habe, sondern ob er Führungsverantwortung gezeigt habe. Es gehe darum, ob Schwarz die Gesamtsituation überblickt habe und ob er unabhängig von Beratereinschätzungen hätte „auf den Tisch hauen“ müssen.
Die Flughafengesellschaft hat Schwarz unterdessen noch ein zweites Mal gekündigt. Das sagte Retzlaff am Montag ohne weitere Details zu nennen. Nach Informationen von „Bild“ und „B.Z.“ soll Schwarz gegen Betriebsgeheimnisse verstoßen haben, weil er sich mit vertraulichen Flughafenunterlagen verteidigte, die er nach seiner ersten Entlassung nicht mehr hätte besitzen dürfen.