Ex-LBBW-Finanzvorstand: Bilanzpolizei überprüfte Geschäftsbericht
Stuttgart (dpa) - Die Bilanzen der Landesbank Baden-Württemberg sind auf dem Höhepunkt der Finanzkrise gleich von mehreren Seiten geprüft worden.
Der Geschäftsbericht aus dem Jahr 2008 sei nicht nur von Finanzaufsicht und Wirtschaftsprüfern, sondern auch von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) abgenickt worden, sagte der ehemalige Finanzvorstand Rudolf Zipf am Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht.
Diese sogenannte Bilanzpolizei checkt stichprobenartig Geschäftsberichte von mehr als hundert Unternehmen im Jahr. Für das Jahr 2008 war darunter ausgerechnet auch die LBBW.
Ex-LBBW-Chef Siegfried Jaschinski und andere ehemalige Topmanager der Bank müssen sich derzeit vor Gericht verantworten. Es geht unter anderem um die Frage, ob Positionen in der Bilanz richtig deklariert und mit ausreichend Eigenkapital unterlegt worden waren.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Lage der LBBW auf dem Höhepunkt der Finanzkrise weitaus dramatischer war als im Konzernlagebericht 2008 dargestellt. Das Institut sei zu dem Zeitpunkt in seinem Bestand bedroht gewesen. Die Landesbank musste im Jahr 2009 von ihren Trägern - Stadt Stuttgart, Land Baden-Württemberg und Sparkassen - mit Milliarden gestützt werden.
Ex-Finanzvorstand Zipf und der damals für Kreditrisiken zuständige Vorstand Bernhard Walter wiesen die Vorwürfe zurück. Die Verwerfungen an den Finanzmärkten habe die Bewertung bestimmter Wertpapiere im Verbriefungsgeschäft quasi unmöglich gemacht.
Die Bank habe bestimmte Papiere in der Bilanz deshalb nicht wie Wertpapiere, sondern wie Kredite behandelt. Das habe den im Oktober 2008 im Zuge der Krise geänderten rechtlichen Bilanz-Vorgaben entsprochen.
Der Vorsitzende Richter Hartmut Schnelle ließ noch nicht durchblicken, ob er der Argumentation folgt. Bisher habe die Kammer die Anmerkungen der Wirtschaftsprüfer anders verstanden.
Derweil zeichnet sich im zweiten Anklagekomplex eine Entlastung ab. Die Kammer hatte sich bereits vergangene Woche vorläufig der Meinung eines Gutachters angeschlossen, wonach Risiken aus Zweckgesellschaften die Geschäftsberichte 2005 und 2006 nicht maßgeblich verändert hätten.
Nun legte der Richter der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens für diesen Teil der Anklage nahe. Er deutete an, dass die Angeklagten mit einem Freispruch in diesen Anklagepunkten rechnen könnten.