Ex-NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin wechselt zu Thyssenkrupp

Der frühere NRW-Wirtschaftsminister bereitet sich seit Donnerstag auf seine künftige Personalverantwortung im Kernanlagenbau vor.

Ex-NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin wechselt zu Thyssenkrupp
Foto: dpa

Düsseldorf. Nach und nach finden die Ex-Minister aus dem früheren rot-grünen Landeskabinett von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft neue Beschäftigungen. Anfang vergangener Woche wurde offiziell bestätigt, dass Ex-NRW-Gesundheitministerin Barbara Steffens (Grüne) ab dem 1. Juli die Leitung der NRW-Landesvertretung der Techniker Krankenkasse übernimmt. Seit Donnerstag ist nun auch bekannt, wohin es den früheren Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) verschlagen hat: zu Thyssenkrupp.

Der gebürtige Ostfriese (49) habe seine Tätigkeit bei dem Essener Industriekonzern bereits am Donnerstag aufgenommen, bestätigte ein Unternehmenssprecher. Ab 1. März soll Duin dann die Personalverantwortung für Geschäftseinheiten im Kernanlagenbau übernehmen. Dienstsitz wird Dortmund sein. Er selbst wohnt mit seiner Familie in Essen. Seine Frau stammt von dort.

Dass der Jurist eines Tages in der Wirtschaft landen würde, ist nicht wirklich überraschend. Schon als im Juni 2016 bekannt wurde, dass er bei der Landtagswahl 2017 auf eine Kandidatur in Essen verzichten werde, war in der Folge über einen Wechsel in die Wirtschaft spekuliert worden, spätestens nach dem Ende der Legislaturperiode. Bekannt ist, dass er die Grünen als Blockierer einer modernen Wirtschaftspolitik ansah. Dass Duin bei den Koalitionsverhandlungen 2012 nicht dabei war, hat er immer wieder bedauert. Die Interessen von Wirtschaft und Industrie sah er in dem Vertrag zu wenig vertreten.

Auffällig ist allerdings, dass Duin seinen neuen Job bereits am Donnerstag angetreten hat. Anders als Barbara Steffens, die eine einjährige Karenzzeit abwartet, startet er damit schon siebeneinhalb Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt.

Dabei heißt es in Paragraf 4b des Landesministergesetzes: „Die Landesregierung kann die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung für die Zeit der ersten zwölf Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden.“ Von einer Beeinträchtigung sei insbesondere dann auszugehen, wenn die angestrebte Beschäftigung „in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Mitglied der Landesregierung während der Amtszeit tätig war“.

Nach Aussage eines Regierungssprechers hat Duin der Landesregierung den geplanten Arbeitswechsel angezeigt. Die Ministerehrenkommission habe inzwischen eine Empfehlung ausgesprochen, die Duin auch vorliege. „Die notwendige abschließende Entscheidung der Landesregierung steht unmittelbar bevor.“ Sie sei, so der Sprecher, aus Zeitgründen bisher noch nicht erfolgt. Weitere inhaltliche Auskünfte dazu wurden nicht gegeben. Das Verfahren sei allerdings mit Duin abgestimmt.

Die einjährige Karenzzeit war in der vergangenen Legislaturperiode von Rot-Grün in die Reform des Landesministergesetzes aufgenommen worden. Damit sollte verhindert werden, dass Insiderwissen aus der Ministerzeit direkt für den neuen Arbeitgeber genutzt werden kann. Duins vorzeitiger Arbeitsantritt lässt vermuten, dass zumindest die Ehrenkommission eine solche Interessenkollision in diesem Fall nicht sieht.