Fahrdienst-Vermittler Uber: Neustart nach deutschen Regeln

Frankfurt/Berlin (dpa) - Uber geht mit dem neuen Service uberX zurück auf Los: Das Angebot sei speziell an die bestehenden Regulierungsvorschriften in Deutschland angepasst, teilte der umstrittene Fahrdienst-Vermittler mit.

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Bislang hatte das kalifornische Start-up vor allem mit dem umstrittenen Dienst UberPop die Taxibranche in Deutschland auf die Barrikaden gebracht. Der Service halte sich nicht an die Rechtsvorschriften und Regularien und sei deshalb wettbewerbswidrig, lautete der Vorwurf. Daran, dass das mit uberX nun anders werde, gibt es in der Branche allerdings Zweifel.

Nun will Uber alles anders machen. Starten soll uberX in Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf und München, in Berlin werde das Angebot in wenigen Wochen verfügbar sein. Alle Partner der neuen Vermittlungsplattform besäßen entsprechende Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz, sagte Fabien Nestmann, Sprecher von Uber Deutschland, der dpa.

Das war bislang einer der Hauptkritikpunkte der Taxibranche an UberPop. Das Landgericht Frankfurt hatte den Dienst, mit dem das Unternehmen Kunden an private Fahrer vermittelt, deutschlandweit für rechtswidrig erklärt. Ohne einen Schein zur Personenbeförderung dürfe auch ein privater Fahrer seine Dienste nur zum Selbstkostenpreis anbieten, befand das Gericht.

Bei uberX sind laut Uber nun alle Fahrzeuge offiziell als Mietwagen zugelassen und entsprechend versichert. Uber will auch mit Partnern zusammenarbeiten, die selbst über eine Flotte verfügen und mehrere Fahrer beschäftigen. Trotz der Anpassungen an geltendes Recht wolle Uber preislich die Durchschnittstarife aber um bis zu 20 Prozent unterbieten. „Wir sind auf Effizienz getrimmt“, sagte Nestmann. Uber erreiche bei seinen Vermittlungs-Angeboten über Smartphone eine deutlich höhere Auslastung als etwa traditionelle Taxi-Unternehmen.

Das Taxigewerbe bleibt indes skeptisch. „Wir haben Zweifel, dass uberX ein Angebot ist, das den deutschen Gesetzen vollständig entspricht“, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland. „Denn das Oberverwaltungsgericht Berlin hat Ubers offenbar baugleiches Modell UberBlack längst verboten.“ Über UberBlack vermittelt das Unternehmen Limousinen inklusive Fahrer. „Wir werden beobachten, ob Uber hier wieder ohne Genehmigung Taxi spielt oder die Gesetze für Mietwagenverkehr erstmalig beachtet“, sagte Schlenker. In letzterem Fall freue sich das Gewerbe auf den Wettbewerb.

Der in San Francisco gegründete Fahrdienstvermittler ist in der Vergangenheit weltweit massiv auf Konflikte mit dem traditionellen Taxigewerbe und den Behörden gestoßen. Mit UberPop hatte sich das Unternehmen, das sich mehrere Milliarden Dollar von Investoren holte, über nationale Regelungen hinweggesetzt. Trotz des Starts von uberX halte Uber aber an der Forderung fest, die Rahmenbedingungen zu modernisieren.

„Wir sind der Meinung, dass die Regelungen im deutschen Personenbeförderungsgesetz nach wie vor überholungsbedürftig sind“, sagte Nestmann. Sie stammten im Wesentlichen aus den 60er Jahren, als es weder Internet noch Smartphones oder Satellitennavigation gab. So habe die Prüfung der Ortskenntnisse einen anderen Stellenwert in einer Zeit, in der alle Wagen mit Navigationsgeräten ausgestattet seien. Auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen sei weder ökonomisch noch ökologisch zeitgemäß.

Mit uberX wolle das Unternehmen das Angebot an Mobilitätslösungen erweitern, sagte Nestmann. Bisherige UberPop-Partner sollen auch finanziell unterstützt werden, um alle Prüfungen für Mietwagen zu absolvieren sowie den Personenbeförderungsschein zu machen. Uber hat nach eigenen Angaben rund 50 000 aktive Nutzer in Deutschland.