Finanzausschuss billigt Umsetzung neuer EU-Kontonummern

Berlin (dpa) - Die ab 2014 geltenden neuen EU-Regeln für Zahlungsüberweisungen können auch in Deutschland umgesetzt werden. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch nach Angaben der Unionsfraktion ein entsprechendes Begleitgesetz für einen einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa (SEPA).

Inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Europa sollen so einfacher und schneller abgewickelt werden können. Europaweit einheitliche Kontonummern (IBAN) lösen die alten Zahlenkombinationen ab - auch für Transfers im Inland. Mit einer Übergangsfrist für Überweisungen in Deutschland bis spätestens 1. Februar 2016 soll die Umstellung verbraucherfreundlich erfolgen.

Nach der Ende März in Kraft getretenen SEPA-Verordnung müssen Bankkunden in der EU vom 1. Februar 2014 an für Lastschriften und Überweisungen an internationale Kontonummern mit 22 Stellen (IBAN) verwenden. Die IBAN besteht aus einem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgen die bekannte Bankleitzahl und die vertraute Kontonummer. Im Gegenzug fällt die bisherige deutsche Bankleitzahl und europäische Bankleitzahl BIC weg.

Alte Lastschrift-Aufträge behalten ihre Gültigkeit. Darauf hat vor allem Deutschland gedrängt, weil hierzulande elektronische Lastschriften weit verbreitet sind. Bankkunden müssen ihre Einzugsermächtigung für Miete, Zeitungsabo oder Versicherung also nicht erneuern. Beim Lastschriftverfahren sind künftig aber Ermächtigungen gegenüber der Bank und dem Gläubiger erforderlich.