Für den einzelnen Bausparer ändert sich nichts. Mit den Änderungen solle aber sichergestellt werden, dass sich Verbraucher auch künftig darauf verlassen können, dass die langfristigen Zusagen aus Bausparverträgen auch eingehalten werden können, hieß es am Dienstag im Bundesfinanzministerium.
Eine Entlastung für Bausparkassen bei Alt-Verträgen, in denen noch hohe Zinszahlungen zugesichert wurden, ist nicht geplant. Beim Verhältnis zwischen Bausparer und Kasse seien keine gesetzlichen Änderungen vorgesehen, hieß es. Einige Bausparkassen versuchen, Kunden aus lukrativen Alt-Verträgen herauszudrängen.