Flughafen und Architekt Gerkan lassen Rechtsstreit ruhen

Berlin (dpa) - Der erneuten Mitarbeit des vor einem Jahr entlassenen Architekten Meinhard von Gerkan beim Bau des neuen Hauptstadtflughafens steht offenbar nichts mehr im Weg. Die Berliner Flughafengesellschaft und Gerkan lassen vorerst ihren Rechtsstreit ruhen, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet.

Dabei geht es um eine Schadenersatzklage in Höhe von 80 Millionen Euro, die die Flughafengesellschaft gegen die Planungsgemeinschaft BBI um Gerkan und Partner wegen angeblich fehlerhafter Planungen angestrengt hat. Das Landgericht Potsdam hatte angekündigt, die Klage am 16. Mai zu prüfen. Ob es bei diesem Termin bleibt, ist unklar.

Flughafensprecher Ralf Kunkel sagte am Sonntag der dpa, er kommentiere einzelne Geschichten nicht. Er könne nur wiederholen, was er jetzt schon oft gesagt habe: „Flughafenchef Hartmut Mehdorn spricht mit allen Leuten und tut alles dafür, den Flughafen so schnell wie möglich zu eröffnen.“

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft, der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), signalisierte seine Zustimmung. „Ich finde es gut, wenn Herr Mehdorn Sachverstand zusammensammelt“, sagte Platzeck der „Berliner Morgenpost“ (Sonntag). „Er hat mit neuen Ideen deutlich für frischen Wind gesorgt und so manche Verkrustung aufgelöst“, so Platzeck. Der Aufsichtsrat trifft sich am Freitag zu seiner nächsten Sitzung.

Bereits an diesem Montag steht der Flughafen Tegel im Mittelpunkt. Der Vize-Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Martin Lindner will ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vorstellen. Dabei geht es um die Frage, ob Tegel auch nach Eröffnung des neuen Flughafens in Schönefeld offen bleiben kann. Auch Mehdorn hatte diese Frage aufgeworfen.

Nach Informationen der „B.Z.“ (Samstag) kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass Tegel weiter betrieben werden könnte, wenn wichtige Rechtsgrundlagen geändert würden. Berlin und Brandenburg müssten gemeinsam ihren Landesentwicklungsplan für die Flughafenregion ändern. Ferner müsste der Planfeststellungsbeschluss geändert werden. Das hätte allerdings langwierige Neuplanungen sowie vermutlich erneute Klagen von Anwohnern zur Folge.