Fraport fordert flexiblere Regelung von Nachtflugverbot
Frankfurt/Main (dpa) - Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport fordert nach der unwetterbedingten Streichung etlicher Flüge mehr Flexibilität beim Nachtflugverbot am größten deutschen Airport.
Wegen heftiger Gewitter am Freitagabend konnten 25 Maschinen nicht abheben, weil keine weiteren Ausnahmegenehmigungen für Starts nach 24.00 Uhr erteilt worden seien, teilte Fraport am Sonntag mit. Etwa 7000 Passagiere mussten den Angaben zufolge daher die Nacht auf Feldbetten oder den Sitzbänken im Terminal verbringen.
„Eine modifizierte Nachtflughandhabung mit nur 30 Minuten verlängerten Startgenehmigungen hätte in so einem Ausnahmefall schon geholfen, da alle Maschinen bereits startbereit vor den Bahnen warteten“, kritisierte Fraport-Vorstand Anke Giesen in der Mitteilung. „Die Passagiere reagierten eindeutig und zu Recht mit Kritik auf dieses unverhältnismäßige Vorgehen.“
Von 23.00 bis 05.00 Uhr gilt am Frankfurter Flughafen ein sechsstündiges Nachtflugverbot. Das soll den Lärm für die Anwohner in unmittelbarer Umgebung des Flughafens vermindern. 76 Maschinen hatten nach Fraport-Angaben die Ausnahmeerlaubnis für einen Start bis Mitternacht. 25 schafften es dennoch nicht in diesem Zeitraum, weil die Abfertigung aus Sicherheitsgründen mehrmals eingestellt werden musste. Die Gefahr durch Blitzeinschläge für die Arbeiter auf dem Vorfeld sei zu groß gewesen, erklärte Fraport. Daher sei es zu massiven Verzögerungen gekommen.
Staatssekretär Mathias Samson aus dem von den Grünen geführten Verkehrsministerium äußerte sein Bedauern darüber, dass mehrere Tausend Passagiere am Flughafen strandeten, stellte jedoch klar: „Verspätete Starts nach 24 Uhr aufgrund von schwierigen Wetterbedingungen sieht der Planfeststellungsbeschluss nicht vor. Die Regelungen in der Betriebsgenehmigung des Frankfurter Flughafens sind an dieser Stelle eindeutig und lassen keinen Spielraum für Abwägungen.“
Dennoch sei das Ministerium bereit, sich „mit den Beteiligten an einen Tisch zu setzen, um gemeinsam zu überprüfen, ob es noch Möglichkeiten gibt, die operativen Betriebsabläufe in einer solchen Nacht zu optimieren, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.“ Samson stellte jedoch klar: „So bedauerlich die Verzögerungen für die einzelnen betroffenen Passagiere sind: Das Nachtflugverbot gilt und wird von der hessischen Luftaufsicht nach dem gültigen Planfeststellungsbeschluss umgesetzt.“