Geldstreit im Daimler-Betriebsrat: Sieg für IG-Metall-Mitglieder
Stuttgart (dpa) - Zoff ums Geld im Daimler-Betriebsrat: Arbeitnehmervertreter, die sich über die Bezahlung von Kollegen aus der IG Metall beschwert haben, sind vor Gericht gescheitert.
Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart wies ihre Anträge als unzulässig zurück. Einzelne Betriebsräte können demnach nicht dagegen vorgehen, wenn Kollegen aus ihrer Sicht bevorzugt werden.
Hintergrund ist die Beschwerde von sechs Arbeitnehmervertretern des insgesamt 43-köpfigen Betriebsrats in Daimlers Werk in Stuttgart-Untertürkheim. Diese hatten moniert, dass Betriebsräte aus der IG Metall von Daimler bevorzugt würden und zu viel verdienten.
Daimler hatte die Beschwerden als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. „Wir sehen es so wie die Arbeitgeber“, sagte der Vorsitzende Richter. Die behauptete Begünstigung betreffe die Beschwerdeführer nicht in deren eigener Stellung, betonte er.
Hintergrund des Streits ist das Vergütungsmodell von Betriebsräten, die wegen ihrer Position weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürfen. Bezahlt werden sollen sie daher wie andere Arbeitnehmer des Konzerns - ihre Tätigkeit im Betriebsrat gilt als Ehrenamt, das nicht extra vergütet werden soll.
Problematisch ist das aber deswegen, weil andere Arbeitnehmer im Gegensatz zu hauptamtlichen Betriebsräten im Laufe ihres Arbeitslebens weitere Karriereschritte machen und so mehr verdienen können. Die Bezahlung der Betriebsräte wird daher an die von vergleichbaren Kollegen angepasst, die nicht im Betriebsrat sind.
Im aktuellen Rechtsstreit ging es daher auch um die Bemessungsgrundlage der Gehälter. Die Beschwerdeführer hatten etwa moniert, für Untertürkheims Betriebsratsvorsitzenden Wolfgang Nieke gebe es keinen vergleichbaren Kollegen mit entsprechend hohem Gehalt.
Die sechs Betriebsräte waren zuvor bereits am Stuttgarter Arbeitsgericht mit ihrer Beschwerde gescheitert. Die Richter hatten damals erklärt, die Anträge seien unbegründet und bei einigen aufgeworfenen Fragen bestehe zudem kein aktueller Klärungsbedarf. Das Landesarbeitsgericht folgte der Begründung nun im Wesentlichen.
„Wir freuen uns, dass nach dem Arbeitsgericht auch das Landesarbeitsgericht unsere Rechtsauffassung in allen Punkten bestätigt hat“, erklärte Daimler.