Gericht bestätigt umstrittene Flugroute am neuen Hauptstadtflughafen

Berlin (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat am Freitag die umstrittene Müggelsee-Flugroute zum neuen Hauptstadtflughafen bestätigt. Es wies mit seinem Urteil Klagen von Anwohnern und Naturschutzverbänden zurück.

Sie hatten argumentiert, dass die Flugroute auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden müsse, weil sie von der Grobplanung der Planfeststellung deutlich abweicht.

Der Vorsitzende Richter Roger Fieting erklärte jedoch, nach deutschem und EU-Umweltrecht genüge die Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Planfeststellungsverfahren erfolgte. Damit blieben die Anwohner aus dem Südosten der Hauptstadt erfolglos - anders als die aus dem Südwesten, wo das Gericht im Januar die Wannsee-Route kippte.

Nun wird voraussichtlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Kläger-Anwältin Franziska Heß reagierte enttäuscht auf das Urteil und sagte: „Wir gehen fest davon aus, dass wir die Angelegenheit in Leipzig klären lassen werden.“ Im Rechtsstreit um die Wannsee-Route hatte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Revision eingelegt. Im September steht am OVG eine weitere wichtige Flugroute zur Disposition.

Das BAF hatte die Routen für den neuen, immer noch nicht eröffneten Flughafen 2012 festgelegt. Sie verlaufen großteils anders als im Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg von 2004 unverbindlich geplant, was andauernde Anwohnerproteste zur Folge hatte.

Die Müggelsee-Anwohner hatten auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Sie leitete Ende Mai ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil der Bund Umweltbelange bei der Flugroutenfestlegung nicht ausreichend berücksichtige.