Gericht spricht Berlins Ex-Flughafenchef eine Million Euro zu
Berlin (dpa) - Erfolg vor Gericht für den früheren Berliner Flughafenchef Rainer Schwarz: Er soll für die Zeit nach seiner Kündigung noch rund eine Million Euro bekommen.
Das Landgericht Berlin sprach ihm am Donnerstag diese Gehaltszahlungen bis Vertragsende im Mai 2016 zu. Die beklagte Flughafengesellschaft kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Direkt nach dem Urteil wollte sie sich nicht äußern. Es werde die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet, sagte Sprecher Ralf Kunkel.
Der Aufsichtsrat des Unternehmens hatte Schwarz eine Mitschuld für die mehrmals verschobene Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens gegeben. Bis heute ist der Airport in Schönefeld nicht in Betrieb, weil die Brandschutzanlage nicht funktioniert.
Der Aufsichtsrat entließ Schwarz im Januar 2013, es folgten Kündigungen im Juni 2013 und sicherheitshalber noch einmal im Februar 2014. Schwarz klagte dagegen. Beim Verkündungstermin des Gerichts am Donnerstag war der 57-Jährige nicht anwesend.
Das Landgericht erklärte die Kündigungen für unwirksam. „Es besteht kein wichtiger Kündigungsgrund“, sagte Richter Björn Retzlaff. Schwarz habe keine „schwerwiegenden Fehler“ begangen, die eine Kündigung gerechtfertigt hätten.
Das Gericht habe geprüft, ob Schwarz in den Monaten vor der Absage der Flughafeneröffnung im Mai 2012 Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat verletzt habe und ob er seiner Führungsverantwortung nachgekommen sei. Nach Feststellung des Gerichts wusste der Aufsichtsrat ab Februar 2012, dass der Flughafen zumindest nicht mit dem regulären Brandschutzkonzept in Betrieb gehen würde.
Im Rückblick sei der Kampf um die Eröffnung im März 2012 verloren gewesen. „Man kann aber nicht ausschließen, dass es im März noch Hoffnung gab, vielleicht mit Behelfsmaßnahmen die Eröffnung hinzubekommen“, meinte Retzlaff. Dies sei Schwarz zugute zu halten.
Nach der Entscheidung stehen Schwarz für die Zeit von März 2014 bis Mai 2016 monatlich 29 263 Euro zu, außerdem eine Nachzahlung von rund 269 000 Euro für die acht Monate davor. Weitere 139 000 Euro müssen für die betriebliche Altersvorsorge entrichtet werden.
Schwarz hat inzwischen wieder eine neuen Aufgabe: Am 1. Dezember wird er Geschäftsführer des Flughafens Rostock-Laage. Sollte das Urteil vom Donnerstag rechtskräftig werden, würde das Rostocker Gehalt mit den Ansprüchen gegenüber dem Berliner Ex-Arbeitgeber verrechnet, sagte der Anwalt von Schwarz, Peter Rölz.