Strafprozess Gericht spricht Ex-Porsche-Vorstände in Manipulationsprozess frei
Stuttgart (dpa) - Freisprüche nach einem monatelangen Strafprozess: Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und sein früherer Finanzvorstand Holger Härter haben sich aus Sicht des Stuttgarter Landgerichts im Übernahme-Poker mit Volkswagen 2008 nichts vorzuwerfen.
Beide Manager wurden voll entlastet. „An den Vorwürfen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts dran, nichts - weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte“, urteilte der Vorsitzende Richter Frank Maurer zum Abschluss eines Verfahrens wegen Marktmanipulation. Zudem muss die mitangeklagte Dachgesellschaft Porsche SE kein Bußgeld zahlen.
Damit kassierte die Staatsanwaltschaft eine herbe Niederlage. Sie hatte wegen Marktmanipulation eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für Wiedeking und zweieinviertel Jahren für Härter gefordert.
Die Angeklagten hatten stets ihre Unschuld beteuert. „Wir sind froh, dass dieses Kapital abgeschlossen ist“, sagte Wiedeking nach dem Urteil. Die Vorwürfe seien „grotesk“ gewesen. „Wir waren uns immer bewusst, dass wir uns nichts vorzuwerfen haben“, meinte Härter.
In dem Strafprozess ging es um die juristische Aufarbeitung der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen 2008. Damals war der VW-Börsenkurs heftigen Schwankungen ausgesetzt, Anleger verloren Milliarden. Die Staatsanwaltschaft hatte Wiedeking und Härter vorgeworfen, ihre Pläne zur Übernahme von 75 Prozent von VW verschleiert oder über diese nur mangelhaft informiert zu haben.
Beide Manager hatten das stets bestritten. Die Argumente der Ankläger überzeugten das Gericht ebenfalls nicht. „Es gab keinen Geheimplan des Vorstandes, auf 75 Prozent zu gehen“, erklärte der Richter.
Maurer wies darauf hin, dass kein Zeuge die Vorwürfe habe stützen können. Dies sei umso gravierender, da die Aktenlage schwierig sei. Die Staatsanwaltschaft hatte sich bei ihrer Haftforderung komplett auf Akten gestützt, weil aus ihrer Sicht Zeugen und Gutachter in dem Verfahren „unergiebig“ waren. Die Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft seien aber nicht stimmig, so der Richter. So sei die Annahme der Ankläger, Wiedeking und Härter hätten den Übernahmebeschluss „beim Feierabendbierchen“ treffen können, unrealistisch, da so ein Beschluss hätte verbindlich sein müssen.
Einem Gutachten zufolge gab es entweder gar keinen oder keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Porsche-Verlautbarungen und dem VW-Börsenkurs 2008. Die Anklagebehörde hatte hierauf das Gutachten als wertlos dargestellt, auch weil die falsche Methode gewählt worden sei. Diese Haltung kritisierte der Richter in seinem Urteil: „Die Staatsanwaltschaft steht mit ihrer Auffassung allein auf weiter Flur.“ Die gewählte Analysemethode sei solide.
Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, Wiedeking und Härter hätten den VW-Kurs wegen drohender Verluste von 14 Milliarden Euro hochtreiben wollen. Hierbei habe sich die Staatsanwaltschaft aber verrechnet, das seien unrealistische „Verlustgespenste“, so Maurer.
Der Ausgang des Strafverfahrens ist auch ein Signal an separate Zivilprozesse in Niedersachsen, wo Fonds auf mehr als fünf Milliarden Euro Schadenersatz klagen - bisher ohne großen Erfolg. Einer der federführenden Anwälte der Zivilkläger, Andreas Tilp, zeigte sich nach dem Stuttgarter Urteil gelassen. Die Freisprüche berührten die Zivilklagen nicht, sagte er und betonte: „Es gibt keine Bindungswirkung zwischen Strafurteilen und Zivilprozessen.“
Externe Fachleute sahen sich in dem Urteil bestätigt. Angesichts großer Zweifel, die schon früh an der Tragfähigkeit der Anklage-Konstruktion bestanden hätten, „könnte man fast von der Chronik eines angekündigten Scheiterns sprechen“, sagte der Frankfurter Juraprofessor Matthias Jahn. „Das Verfahren hat gezeigt, dass das landläufige Vorurteil, dass man „die Kleinen hängt“ und „die Großen laufen lässt“, nicht zutrifft, denn die Angeklagten sind mit einem Ermittlungsverfahren und einer langen und belastenden Hauptverhandlung überzogen worden.“
Für Wiedeking und Härter ist das Thema aber noch nicht abgehakt. Die Staatsanwaltschaft will die Möglichkeit einer Revision prüfen. Geht sie nicht in Revision oder scheitert diese, wäre das Urteil rechtskräftig - dann würden Wiedeking und Härter in den Zivilverfahren als Zeugen vorgeladen, vermutlich 2017.