Gericht stärkt Sparern im Scala-Streit den Rücken

Ulm (dpa) - Im Streit um die Zinsberechnung gut verzinster Sparverträge hat das Landgericht Ulm den klagenden Sparern Hoffnung gemacht.

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Am Montag ging es vor dem Gericht um die Frage, ob der variable Grundzins bei sogenannten Scala-Sparverträgen in einem absoluten oder relativen Verhältnis zu einem Referenzzins gekoppelt sein muss. Die Kläger fordern einen relativen Zinsbezug, weil die Zinsen ihrer Auffassung nach sonst ins Minus rutschen könnten. Auch die Kammer sprach sich für ein relatives Verhältnis aus. „Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig, da sehen wir wenig Spielraum“, sagte Richterin Julia Böllert.

Am Montag wurden mehrere Klagen von Sparern verhandelt. Die Konditionen der Scala-Papiere sahen unter anderem vor, dass Kunden für eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren die monatliche Sparrate auf bis zu 2500 Euro erhöhen konnten und zusätzlich zum Grund- einen Bonuszins von bis zu 3,5 Prozent erhielten. Auch zum Bonuszins äußerte sich die Richterin. „Wer so etwas verspricht, der muss es auch übernehmen“, sagte Böllert.

Am 7. August will das Gericht entscheiden. Der Ulmer Rechtsanwalt Christoph Lang, der Dutzende Sparer vertritt, griff einem Urteil bereits am Montag voraus. „Wir haben wieder zu 100 Prozent gewonnen“, sagte er. Die Nachzahlungsansprüche eines durchschnittlichen Scala-Sparers könnten sich demnach auf Tausende Euro belaufen.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat der Fall Signalwirkung auch für andere Banken. „Viele Sparkassen haben einen Ratensparplan mit Bonuszins vertrieben“, sagte Altersvorsorge-Experte Niels Nauhauser. Deshalb würden auch andere Geldhäuser auf den Ausgang des Scala-Streits schauen. Scala-Sparern rät Nauhauser, eine Klage zu prüfen.

Die Sparkasse fürchtet nach eigenen Angaben aber keine weiteren Klagen. „Es ist ein ganz kleiner Teil von Kunden, die den Rechtsweg gehen wollen“, sagte Sparkassen-Sprecher Boris Fazzini.

Zwischen 1993 und 2005 hatte die Ulmer Sparkasse 22 000 sogenannte Scala-Verträge mit ihren Kunden abgeschlossenen. Seit eineinhalb Jahren streitet die Bank mit Anlegern über das gut verzinste Anlageprodukt.

Neben der Festlegung der Zinsen geht es in dem Rechtsstreit vor allem darum, ob die Sparkasse die Verträge durch ein Schlupfloch beenden kann und ob sie den Kunden zu Recht die Erhöhung der monatlichen Sparraten verweigert hat. Hintergrund des Streits ist die derzeitige Niedrigzinsphase. Die Bank hatte versucht, Sparer mit Alternativen aus den hochverzinsten Verträgen zu locken - ansonsten drohte die Kündigung.

Das Landgericht Ulm hatte bereits im Januar entschieden, dass die Sparkasse die Verträge nicht einfach kündigen darf - die Bank legte gegen das Urteil Berufung beim Stuttgarter Oberlandesgericht ein.