Verbotene Preisabsprachen Gericht verurteilt Tapetenhersteller zu Millionenbußen
Düsseldorf (dpa) - Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zwei Tapetenhersteller und deren Verantwortliche zu Bußgeldern von mehr als 19 Millionen Euro verurteilt.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass die Unternehmen als Mitglieder des „Tapetenkartells“ sowohl 2006 als auch 2008 mithilfe von Absprachen Preiserhöhungen von jeweils rund 5 Prozent auf dem deutschen Markt durchgesetzt haben. Mit seinen Geldbußen ging der Kartellsenat zum Teil noch deutlich über die Strafen hinaus, die bereits 2014 vom Bundeskartellamt verhängt worden waren.
Die Wettbewerbsbehörde hatte damals wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 17 Millionen Euro gegen vier Tapetenhersteller, deren Verantwortliche und den Verband der Deutschen Tapetenindustrie verhängt. Zwei Hersteller akzeptierten die gegen sie verhängten Bußgelder. Das Unternehmen A.S. Creation und die Marburger Tapetenfabrik legten gegen die Kartellamtsentscheidung jedoch Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Ohne Erfolg, wie sich erwies.
Der Kartellsenat zeigte sich nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass es in der Tapetenbranche eine langjährige Tradition von Preisabsprachen gegeben habe. Absprachen seien nicht nur in den vom Bundeskartellamt geahndeten beiden Fällen getroffen worden, sondern auch noch bei weiteren Gelegenheiten. An dem Tapetenkartell waren nach Angaben des Vorsitzenden Richters zeitweise die fünf größten deutschen Tapetenhersteller beteiligt, die zusammen auf einen Marktanteil von rund 90 Prozent kamen.
Der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks sprach von einem „Hardcore-Kartell“. Bis zuletzt hätten die Unternehmen und ihre Vertreter kein Schuldbewusstsein gezeigt.
Schmerzhaft für die betroffenen Unternehmen: Das Gericht kam außerdem zu der Auffassung, dass das Bundeskartellamt den Umsatz der Tapetenhersteller, der bei der Berechnung des Bußgeldes eine wichtige Rolle spielt, zu niedrig angesetzt hat. Es erhöhte deshalb das Bußgeld für den Marktführer A.S. Creation aus Gummersbach von 10 auf 13 Millionen Euro. Auch die Marburger Tapetenfabrik muss mit 5,5 Millionen Euro deutlich mehr zahlen als ursprünglich vom Kartellamt verlangt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.
A.S. Creation Tapeten übte deutliche Kritik an der Entscheidung. „Der Vorstand erachtet die nunmehr festgesetzten Bußgelder als unverhältnismäßig hoch und im Hinblick auf die vom Unternehmen in dem Verfahren vorgetragenen Argumente sowie das Ergebnis der gerichtlichen Beweisaufnahme für nicht sachgerecht“, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens. A.S. Creation werde nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, ob gegen das Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt werde. Von der Marburger Tapetenfabrik war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Die Millionenbußgelder müssen für die am Kartell beteiligten Tapetenhersteller nicht die einzigen Kosten bleiben. Der Vorsitzende Richter wies ausdrücklich darauf hin, das offenbar einige Großkunden, die sich durch die Preisabsprachen geschädigt fühlen, Schadenersatzforderungen prüfen.